Generalrat der rechtsprechenden GewaltDer Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (span. Consejo General del Poder Judicial, CGPJ) ist das leitende Organ der spanischen Judikative. Der Generalrat ist ein in Artikel 122 der Verfassung des Königreichs Spanien vorgesehenes Verfassungsorgan. Nähere Regelungen finden sich im Organgesetz über die rechtsprechende Gewalt. ZusammensetzungDer Generalrat setzt sich zusammen aus
Alle Mitglieder werden für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt. PräsidentDer Präsident wird vom Generalrat mit drei Fünfteln der Mitglieder vorgeschlagen und unter Gegenzeichnung durch den Ministerpräsidenten vom König ernannt. Wählbar sind Richter und Rechtsanwälte mit anerkannter Erfahrung und Befähigung und mindestens 15-jähriger Berufserfahrung. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident ist zugleich Präsident des Obersten Gerichtshofs. Richterliche MitgliederDie Auswahl der 12 richterlichen Mitglieder vollzieht sich in mehreren Schritten:
Wählbar sind Richter als Richterkategorien. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Weitere MitgliederDie 8 weiteren Mitglieder werden je zur Hälfte vom Abgeordnetenhaus mit drei Fünfteln seiner Mitglieder und vom Senat mit drei Fünfteln seiner Mitglieder vorgeschlagen und durch den König nach Gegenzeichnung durch den Justizminister ernannt. Wählbar sind Rechtsanwälte und andere Juristen von anerkannter Befähigung mit über 15-jähriger Berufserfahrung. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. ArbeitsweiseUnterorgane des Generalrats sind (Artikel 122 des Organgesetzes für die rechtsprechende Gewalt):
ZuständigkeitDer Generalrat hat folgende Aufgaben (Artikel 107 des Organgesetzes für die rechtsprechende Gewalt):
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