GeneralhandelAls Generalhandel gelten jene Vorgänge, bei denen Waren und Dienstleistungen die Landesgrenzen eines Staats überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass die Überschreitung einer Landesgrenze nicht sofort auch die Überschreitung der Zollgrenze bedeutet. Die Waren können auch in Zollfreigebiete, Zoll-Lager oder Freihafen-Lager geliefert werden, können dort veredelt oder bearbeitet werden, um anschließend zum Weitertransport bereitzustehen. Dieser Transport kann dann nur über die Zollgrenze (Inland) oder über eine weitere Landesgrenze (Ausland) erfolgen. Beim Generalhandel wird nur das Überschreiten der Landesgrenzen registriert, somit gelten folgende Vorgänge als Generalhandel:
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