GeneralautoritätIn der mormonischen Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ist eine Generalautorität ein Mitglied im höchsten Führungszirkel der Kirche.[1] Solch eine Person hat administrative und geistliche Aufgaben in der Kirche. Ihr Einsatzgebiet ist nicht beschränkt und umfasst die ganze Kirche. Als eine Gruppe werden Generalautoritäten auch die Brüder genannt.[1] Seit dem Oktober 2017 gibt es in der HLT-Kirche 109 Generalautoritäten.[2] Ursprung der BezeichnungDie erste Benutzung der Bezeichnung Generalautorität stammt aus Aufzeichnungen von Gesprächen des Präsidialen Hochpriesterumskollegiums im Jahre 1834. Obwohl in diesen Aufzeichnungen nicht genau von Generalautoritäten geredet wurde, wurde dies in der neueren Ausgabe des Buches Lehre und Bündnisse so geschrieben im Jahre 1835. Dort heißt es, dass die Entscheidungen des Kollegiums der Zwölf Apostel „kann nur von den Generalautoritäten der Kirche in Frage gestellt werden, falls es sich um Übertretung handelt“.[3] Zusammensetzung und Unterschiede zu normalen KirchenbeamtenGeneralautoritäten sind immer Träger des Priestertums[1] und sind in folgenden Organisationen der Kirche vorhanden.
Allgemeine KirchenbeamteNicht alle Kirchenbeamten mit Aufgaben in der ganzen Kirche sind Generalautoritäten. Die leitenden Kirchenbeamten der Schwesterorganisationen der Kirche gelten nicht als Generalautoritäten.[1] Die Schwesterorganisationen der Kirche sind:
Die drei letztgenannten Organisationen sind die einzigen Organisationen in der ganzen Kirche, die von Frauen geleitet werden. Auch ausgenommen von dem Begriff Generalautoritäten sind die Mitglieder in den dritten bis achten Kollegien der Siebziger. Diese sind für ein bestimmtes geografisches Gebiet zuständig und werden deshalb Gebietssiebziger genannt.[4] Bis zum Jahr 2004 wurde die Leitung der Organisationen Junge Männer und Sonntagsschule von Generalautoritäten besetzt. Thomas S. Monson beendete diese Praxis.[5] Wegen dieser Veränderung gibt es keine Generalautoritäten in den Schwesterorganisationen der Kirche. Normalerweise bekommen die Generalautoritäten die Vollmacht der Siegelung und die Vorsitzenden der Schwesterorganisationen und Gebietssiebziger bekommen diese nicht. DienstzeitEine Person wird normalerweise vom Präsidenten der Kirche oder einem Mitglied des Kollegiums der Zwölf Apostel zur Generalautorität berufen. Der Präsident der Kirche und die Apostel dienen gewöhnlich ihr ganzes Leben in dieser Position. Jedoch gab es schon Vorfälle, wo Mitglieder verstoßen oder exkommuniziert wurden.[6] Wie in jeder Berufung in der Kirche, dienen Generalautoritäten, bis sie entlassen werden. Für die Mitglieder im Ersten Kollegium der Siebziger gilt, dass sie diese Position auf Lebenszeit behalten, jedoch mit ihrem siebzigsten Geburtstag emeritieren. Die Mitglieder des Zweiten Kollegium der Siebziger dienen normalerweise fünf bis sieben Jahre und werden danach entlassen und sind keine Generalautoritäten mehr. Die Mitglieder der Präsidierenden Bischofschaft werden nach ihrer Dienstzeit Mitglieder im Ersten Kollegium der Siebziger und werden auf diese Weise lebenslang in der Kirche eingesetzt. Allgemeine ZustimmungBei der Generalkonferenz werden alle Anwärter auf einen Platz als Generalautorität vorgestellt. Jedes Mitglied kann durch Heben der Hand signalisieren, dass es einverstanden ist mit dem Kandidaten. Es wird bei der Generalkonferenz über alle personellen Änderungen abgestimmt.[1] Diese Prozedur basiert auf einer Herangehensweise, die im Buch Lehre und Bündnisse festgelegt wurde.[7] Premieren bei den Generalautoritäten
Einzelnachweise
Weitere Literatur |