Gemeinschaftsamt Parkstein-WeidenDas Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden war ein von 1421 bis 1714 bestehendes Kondominat innerhalb des Heiligen Römischen Reiches in der nördlichen Oberpfalz, das unter zwei häufig wechselnden Landesherrschaften stand. 1714 kam das Territorium vollständig in Besitz des Herzogtums Pfalz-Sulzbach und wurde als Amt Parkstein-Weiden bezeichnet. GeschichteDie Reichsherrschaft Parkstein war vorher längere Zeit im Besitz der Wittelsbacher. Das Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden entstand 1421 infolge des Bayerischen Krieges als Kondominat des Kurfürstentums Brandenburg und der Kurpfalz. Der brandenburgische Anteil gelangte 1505 an das Herzogtum Pfalz-Neuburg und wurde 1615 Bestandteil von Pfalz-Sulzbach. 1623 erwarb Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg den kurpfälzischen Anteil. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges verfiel die Burg zusehends, schon Ende des 18. Jahrhunderts waren nur noch die Grundmauern vorhanden. Im Jahr 1542 führte Pfalzgraf Ottheinrich als Mitinhaber des Gemeinschaftsamtes das evangelische Bekenntnis ein. Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz als Mitinhaber tolerierte dies.[1] Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg trat am 19. Juni 1613 heimlich zum Katholizismus über, ordnete nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1614 die Bekehrung seiner Untertanen an und das Gemeinschaftsamt wechselte abermals den Glauben.[2] 1685 veräußerte Pfalz-Neuburg seinen Anteil am Forstwesen im Gemeinschaftsamt, an Markt und Bergwerk Freihung sowie am Ungeld in den Märkten Kaltenbrunn und Erbendorf an Pfalz-Sulzbach.[3] 1714 verkaufte Pfalz-Neuburg seinen Anteil an Pfalz-Sulzbach, das Kondominat war damit beendet. Das Territorium wurde als sulzbachisches Amt Parkstein-Weiden weitergeführt. Als 1777 die bayerischen Wittelsbacher ausstarben, erbte der regierende Pfalzgraf Karl Theodor Bayern. So wurde das Amt Parkstein-Weiden kurbayerisch. Im Jahr der Auflösung 1802 hatte das Amt Parkstein-Weiden 12.900 Einwohner. Landesherren
Einrichtungen des GemeinschaftsamtesSitz des Landrichters und des Hofgerichts des Gemeinschaftsamtes war Burg Parkstein, die Stadt Weiden zentraler Marktort und Sitz des Landschreibers. Zudem existierten in den zugehörigen Orten Erbendorf, Kirchendemenreuth, Parkstein, Kaltenbrunn, Neunkirchen, Kohlberg und Weiden die „sieben Gerichte“, in denen der Parksteiner Landrichter zusammen mit zwölf örtlichen Geschworenen in Fällen der hohen und niederen Gerichtsbarkeit urteilte. Steuern und Abgaben durften um Gemeinschaftsamt nur mit Zustimmung der beiden Landesherren erhoben werden. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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