Gemeineigentum bezeichnet
- eine mögliche eigentumsrechtliche Grundlage von Commons, siehe Commons#Gemeineigentum
- Formen von Eigentum, die von einem sozialen Kollektiv oder einer Gemeinschaft verwaltet werden, siehe Kollektiveigentum
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.