Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
Der Unfallversicherungsverband Oldenburg ist eine rechtsfähige landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[3] Er gehört zu den nach § 114 SGB VII aufgeführten Unfallversicherungsträgern und ist Bestandteil der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Verband ist Mitglied des Vereins Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). GeschichteDer Verband feierte im Jahre 2011 sein 75-jähriges Jubiläum.[4] Die Stadt Oldenburg hatte 1928 beim Bremer Senat beantragt, einen gemeinsamen Gemeinde-Unfallversicherungsverband zu errichten, der zum 1. Januar 1931 seine Arbeit aufnahm. Nachdem das nationalsozialistische Regime 1935 das kommunale Selbstverwaltungsrecht außer Kraft gesetzt und verfügt hatte, dass die örtlich zuständigen Landesversicherungsanstalten und die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände eine Verwaltungsgemeinschaft unter einheitlicher Führung zu bilden hätten, wurde der Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Landesteil Oldenburg, für die Gemeindeverbände und Gemeinden gegründet, dem sich die Stadt Oldenburg anschloss und der zum 1. Januar 1936 seine Arbeit aufnahm. Erster Leiter des Verbandes wurde der Leiter der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, Ober-Regierungsrat Seelmann-Eggebert. Am 13. August 1952 trat das Selbstverwaltungsgesetz in Kraft, wonach die Selbstverwaltung auch in der Sozialversicherung wieder eingeführt wurde. Mit dem Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler 1971 übernahmen die kommunalen Versicherungsträger eine neue Aufgabe, die zu einer erheblichen Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit führte. Am 1. Januar 1972 übernahm der Verband vollständig die bisher von der Landesversicherungsanstalt Bremen durchgeführten Arbeiten in Eigenregie. Mit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1978 geriet die örtliche Zuständigkeit des Verbands in eine Schwebe, die erst 1980 mit einer eigenen Verordnung der Landesregierung wieder bereinigt wurde. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 kam ein weiterer Aufgabenbereich hinzu. 1998 wurde mit der Landesregierung eine eigene Zuständigkeit für den Arbeitsschutz vereinbart. 2008 wurde die länderübergreifende Verwaltungsgemeinschaft VGplus mit den Unfallversicherungsverbänden Bremen und Braunschweig vereinbart. AufgabenDie Aufgaben des Verbands gliedern sich in die Bereiche Prävention sowie Rehabilitation und Leistungen. Insbesondere soll er nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen. Im Rahmen der VGplus-Vereinbarung über eine Verwaltungsgemeinschaft des Gemeinde-Unfallversicherungsverbands Oldenburg, des Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbands und der Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen nimmt die Geschäftsführung des Verbands folgende Aufgaben federführend wahr: Innenrevision, Finanzmanagement, Rehabilitation und Leistung, Haushaltshilfen, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren. Die VGplus-Gemeinschaft hat eine Vereinbarung über eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK Nds) geschlossen.[5] ZuständigkeitsbereichDie örtliche Zuständigkeit des Verbandes umfasst die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch einschließlich deren kreisangehörige Städte und Gemeinden. GeschäftstätigkeitUnternehmenEr ist in seinem Gebiet der zuständige Unfallversicherungsträger
VersicherteIn seiner Zuständigkeit gehören zum Kreis der versicherten Personen
FinanzierungDie auf die Unternehmen (Städte, Gemeinden, Landkreise) entfallenden Aufwendungen werden nach der Einwohnerzahl aufgrund der jeweils aktuellen Fortschreibungszahlen der letzten Volkszählung umgelegt. Bei selbständigen Unternehmen und privaten Haushalten werden die Aufwendungen nach der Zahl der Versicherten im Jahr vor der Beitragszahlung umgelegt. Die Arbeitgeber haben für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 1. Februar des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten. Zurzeit (2019) gelten folgende Beitragssätze: In der allgemeinen Unfallversicherung werden auf kommunaler Ebene je Einwohner 4,85 Euro von den kreisfreien Städten, 1,94 Euro von den Landkreisen und 2,91 Euro von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhoben. Die selbständigen Unternehmen zahlen je Versichertem 95,00 Euro, Haushaltungen 50,00 Euro und Krankenhäuser 170,00 Euro. In der Unfallversicherung der Schülerinnen und Schüler werden 71,20 Euro je Versichertem erhoben. WeblinksEinzelnachweise
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