GefahrstofflagerEin Gefahrstofflager ist ein Lager, in dem nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Gefahrstoffe einzustufende Materialien gelagert werden. Ein Gefahrstofflager entsteht also aus der Tatsache, dass Gefahrstoffe dort lagern, und nicht etwa erst durch den Ausbau eines Ortes derart, dass er sich zur Lagerung von Gefahrstoffen eignet. Als Lagern gilt auch bereits die Bereitstellung zur späteren Beförderung, sofern die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden oder am folgenden Werktag nach der Bereitstellung erfolgt.[1] VorkommenAls Gefahrstoffe gelten Stoffe oder Mischungen, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben: explosionsgefährlich, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, umweltgefährdend. Gefahrstoffe kommen damit in faktisch allen Arbeitsbereichen vor, in verarbeitenden Betrieben in allen möglichen Verwendungen als Einsatzmittel, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, im Handel beispielsweise als Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen, technische Gase, Reinigungsmittel etc. Aber auch in Kliniken, Hochschulen, Haushalten etc. finden sich Gefahrstoffe. Relevant für die Klassifizierung und Einstufung der gelagerten Gefahrstoffe sind die so genannten Lagerklassen. Soweit bestimmte Mengen überschritten werden, kann das Lagern von Gefahrstoffen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) genehmigungs- oder nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlaubnisbedürftig sein, was immer in Verbindung mit besonderen Auflagen für das Gefahrstofflager und dessen Betrieb verbunden ist. Lageranforderungen
Es gilt bei bestimmten Gütern auf Euro-Paletten den Stapelfaktor zu beachten, um einen sicheren Stand der Gefahrgüter zu gewährleisten.[2] LagerorganisationGefahrstoffe sind in erster Linie in geschlossenen Gebinden oder Behältnissen übersichtlich und ordnungsgemäß zu lagern. Das Gefahrstofflager ist stets in einem ordentlichen Zustand zu halten. Das notwendige Fachpersonal ist auf die Gefahren und Risiken laut Betriebsanweisung hinzuweisen.[2] Allgemeine SchutzmaßnahmenGefahrstoffe sind nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Kosmetika, Genussmittel oder Futter zu lagern. Eine grundsätzliche Lagerung von Gefahrstoffen in Treppenräumen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Sanitätsräumen, Sanitärräumen, Heizzentralen, Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Tagesunterkünften ist nicht erlaubt. Die Verpackungen und Behältnisse sollten geeignet sein, eine Verwechslung mit Lebensmittelverpackungen auszuschließen. Die Kennzeichnung hierfür unterliegt der TRGS201, die die allgemeinen Hinweise der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und die Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen regelt. Eine Bewertung oder Einstufung zu beschaffender Stoffe ist aus den Sicherheitsdatenblättern des Lieferanten ersichtlich, die dazu verpflichtet sind, bei Übergabe der Gefahrstoffe dieses Datenblatt auszuhändigen.[2] Qualifizierung eines LagersAllgemeinQualifizierungen sollen allgemein die Dokumentationen und den rückverfolgbaren Nachweis eines funktionierenden Systems bestätigen. Alle Abweichungen der Ergebnisse sind schriftlich zu notieren und umgehend zu beheben, damit das System frei gegeben werden kann. Für den GXP-regulierten Bereich, der für Lager und Transporter gilt, sowie für die GDP-Leitlinie, Ausrüstung und Verfahren, gilt eine Qualifizierung oder Validierung. Diese ist immer bei Anwendungen, entscheidenden Veränderungen oder Wartungen zu erledigen. Designqualifizierung (DQ)Zielsetzungen von Lager und Transporter Das Lastenheft und das Pflichtenheft sollen miteinander verglichen werden. Der potenzielle Lieferant des Lagers oder der Transporter soll anhand der Anforderungen aus dem Lastenheft mit Bezug auf Design, GSP-/GDP kontrolliert werden, damit die Dokumentation und Umsetzung stimmt. Die Designqualifizierung sollte bereits vor einer Neueinführung erfolgen. Außerdem muss ein dokumentierter Nachweis über das Design, GSP-/GDP sowie klimatische und geologische Bedingungen für Lagerung und Transport erfüllt und berücksichtigt werden. Installationsqualifizierung (IQ)Ein Nachweis, dass das Lager und der Transporter mit den eingesetzten Systemen und Betriebsmitteln in Übereinstimmung der DQ genehmigten Spezifikationen ausgestattet und installiert ist.
Funktionsqualifizierung (OQ)Zielsetzungen des Lagers Die vorgegebenen Temperaturbereiche und Feuchtebereiche sollten auf ihre Funktion auch unabhängig von der Beladung überprüft werden. Die OQ wird ohne Beladung durchgeführt, d. h. Durchführung eines leeren Lagers. Temperaturverteilungsmessungen werden bei unterschiedlichen Sollwerten und Umgebungstemperaturbedingungen durchgeführt, z. B. während des Sommer- und Winterbetriebs. Für die kontrollierte und stabile Umgebung z. B. von Kühlzellen und Kühlschränken entfällt der letztgenannte Lagerbereich. Bei einem unbeladenen Lager braucht es ein Tor-/Türöffnungstest und ein Stromausfalltest. Große Lager sind in Wirklichkeit weder im Sommer und Winter bei leerem Zustand zu messen, mit Verweis auf die Messungen von PQ. Zielsetzungen des Transporters Gleiches wie beim Lager gilt auch für den Transporter bezüglich der Temperatur- und Feuchtbereiche. OQ wird ohne Ladung durchgeführt, d. h. der Transporter ist leer. Hier sind Temperaturverteilungsmessungen bei unterschiedlichen Sollwerten zu unternehmen. Davon sollten Studien über die ganzjährlichen Schwankungen mit berücksichtigt werden. Der unbeladene Transporter sollte einem Türöffnungstest und einem Stromausfalltest unterzogen werden. Leistungsqualifizierung (PQ)Zielsetzungen des Lagers Das Lager wird auf Effektivität und Reproduzierbarkeit geprüft. Man vollzieht eine Leistungsfähigkeit des Lagers über einen längeren Zeitraum hinweg, damit auch die realitätsnahen Schwankungen oder Worst-Case-Szenarien mit inbegriffen sind. Temperatur- und Feuchteverteilungsmessungen werden im voll beladenen Zustand bei sommerlichen und winterlichen Umgebungstemperaturen getestet. Daraus sollten mit Stresstests, wie z. B. dem Stromausfalltest, sein Verhalten sowie die Zeit bis zur Grenzwertverletzung bestimmt werden. Es gibt zwei Besonderheiten, die zu beachten sind:
Zielsetzungen des Transporters Ebenso wird auch der Transporter auf Effektivität und Reproduzierbarkeit geprüft. Dabei wird die Leistungsfähigkeit unter realen Bedingungen und über lange Transportstrecken getestet, genauso wie die plötzlich auftretenden Schwankungen und Worst-Case-Szenarien. Temperatur- und Feuchteverteilungsmessungen werden wie oben im Lager in voll geladenem Zustand und bei sommerlichen und winterlichen Temperaturen vollzogen. Bei der aufgezeichneten Temperatur sollte auch die Produkttemperatur mit inbegriffen sein. Der gleiche Prozess wie im Lager sollte mit Stresstests, wie z. B. dem Stromausfalltest, sein Verhalten sowie die Zeit bis zur Grenzwertverletzung auch im Transporter bestimmt werden. Es handelt sich hierbei um eine große Anzahl von Transportstrecken mit unterschiedlichen Szenarien, Einflussfaktoren, Transportdauern und Umgebungsbedingungen, diese sollten als Worst-Case-Szenarien risikobasiert nach dem Bracketing-Ansatz ausgewählt werden.[3] Lagerklassen (LGK)
Überblick Lager/GefahrstofflagerHier wird veranschaulicht wann ein Lager, und wann ein Gefahrstofflager benötigt wird.
KleinmengenregelungDie Kleinmengenregelung sagt aus, ab welchen Mengen ein Lager notwendig ist.[2]
Definition ZusammenlagerungEine Zusammenlagerung bedarf einer Lagerung im gleichen Lagerabschnitt nur, wenn keine zusätzliche Gefährdung dadurch besteht. Bei einer Getrenntlagerung lagert man ebenfalls im gleichen Lagerabschnitt, jedoch werden die Gefahrstoffe durch nicht brennbare Barrieren, d. h. durch brandsichere Materialien, getrennt. Die Separatlagerung erfolgt in unterschiedlichen Lagerabschnitten. Abweichungen der Zusammenlagerungsregeln sind unter einer Lagermenge von 400 kg und maximal einer Lagerklasse von 200 kg zulässig.[2] Auslegung von GefahrstofflagernGefahrstofflager kann es in jeder typischen Bauform für Lager geben, wobei je nach Menge bereits ein Gefahrstoffschrank oder Gefahrstoffcontainer in Frage kommt. Beim so genannten „Giftschrank“ in einem Gartencenter handelt es sich also bereits um ein Gefahrstofflager. Das Besondere sind jeweils die Schutzkonzepte, die sich aus den Forderungen einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Technischer Regeln oder Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsschutzes sind besonders relevant:[1]
Grundsätzlich ist auf Möglichkeiten der sicheren Ein- und Auslagerung zu achten und auf Arbeitsabläufe, die so einfach wie möglich sind. Im Rahmen eines allgemeinen Schutzkonzeptes sollten die gelagerten Gefahrstoffmengen so gering wie möglich sein, Register geführt werden, Datenblätter vorhanden sein, die Mitarbeiter eingewiesen und mit geeigneten Schutzeinrichtungen ausgestattet, die eingesetzten Arbeitsmittel spezifisch geeignet und die Sicherheitseinrichtungen überwacht sein. ExplosivstofflagerAufbau
Lagergruppen im ExplosivstofflagerDie Explosivstoffe werden in vier Lagergruppen eingeteilt. Aus der Lagergruppe ergeben sich Sicherheitsanforderungen insbesondere hinsichtlich der Schutz- und Sicherheitsabstände.
Lagerungen von Flüssigkeiten, Feststoffen und GaseLagerung entzündbarer FlüssigkeitenAnwendungsbereich
Erlaubte Lagermenge
Anforderungen der Lagerräume
Lagerung toxischer Feststoffe und FlüssigkeitenAnwendungsbereich: Aufbewahrung unter Verschluss Die Lagerung solch stark toxischer Feststoffe und Flüssigkeiten ist nur in abschließbaren Gebäuden und abschließbaren Chemikalienschränken erlaubt. Bei Lagerung innerhalb eines umzäunten Betriebsgeländes muss eine Zugangskontrolle erfolgen. Akut toxische Gefahrstoffe der Kat. 1 – 3 sind unter Verschluss aufzubewahren und auch zu lagern, sodass lediglich das zuständige Fachpersonal oder unterwiesene Personen einen Zugang dazu erhalten. Brandschutz Es muss eine feuerbeständige Abtrennung der Lagerabschnitte vorhanden sein, wenn nicht ausschließlich nicht brennbare Stoffe eingelagert sind. Ab einer Gesamtmenge von 10 Tonnen müssen automatische Brandmeldeanlagen angebracht werden. Der Mindestabstand im Freien beträgt 10 m.[2] Lagerung oxidierender Feststoffen und FlüssigkeitenAnwendungsbereich
Organisatorische Maßnahmen Bei Lagerung oxidierender Feststoffen und Flüssigkeiten darf der Lagerhallenboden keine Bodenabläufe besitzen und muss undurchlässig sein. Ebenso muss darauf geachtet werden, keine Bindemittel aus brennbaren Materialien zu verwenden. Lagergeräte bzw. Lagerfahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen nicht geparkt oder abgestellt werden. Brandschutz Eine feuerfeste Abtrennung der Lagerabschnitte wird benötigt. Der Mindestabstand im Freien beträgt hier 5 m.[2] Lagerung von GasenAnwendungsbereich
Handhabung
Lagerung von Aerosolen und DruckgaskartuschenAnwendungsbereich
Handhabung
BrandschutzFeste BrennstoffeBei einer Lagerung von mehr als 15.000 kg festen Brennstoffen pro Gebäude muss ein eigenständiger Brennstofflagerraum bestehen. Zu den baulichen Anforderungen oder Empfehlungen hält man sich beispielsweise an eine Lagerung von Holzpellets. Hierfür geben Brennstofflieferanten oder Firmen der Lagerbehälter nähere Informationen. Brennstofflagerung von FlüssiggasBei einer Lagerung von Flüssiggas in Behältern von mehr als 14 kg je Gebäude benötigt man einen zu kennzeichnenden Brennstofflagerraum. Ein Fassungsvermögen der Behältnisse ist auf maximal 6.500 Liter pro Brennstofflagerraum begrenzt und maximal 30.000 Liter je Gebäude. Die baulichen Anforderungen entsprechen der der Heizöllagerung. Außer Türen dürfen keine Öffnungen zu anderen Räumen bestehen, offene Schächte oder Kanäle sind ebenfalls verboten. Ein Zugang sollte lediglich von außen erfolgen und ebenso die Tür nach außen aufschlagen. Der Raum muss permanent gelüftet werden, z. B. durch Be- und Entlüftungsöffnungen von oben und unten. Die Größe der Öffnungen sollten mindestens 1/100 der Grundfläche betragen.[7] Lagerung von Heizöl oder DieselkraftstoffDie Lagerung von Heizöl oder Dieselkraftstoff erfolgt auf der Grundlage der Feuerverordnung (FeuVO). Es können ohne eigenständigen Brennstofflagerraum im Aufstellraum der Feuerstätte bis zu 5.000 Liter gelagert werden. Hierfür muss es einen Schutz vor Wärmestrahlung von einem Abstand von mindestens 1 m zur Feuerstätte geben oder dieser muss durch die baulichen Maßnahmen gegeben sein. Die Feuerstätte steht außerhalb des erforderlichen Auffangraumes der Brennstofflagerung. Der Bodenablauf ist mit einem Abscheider oder Heizölsperre zu versehen. Sicherheitsmaßnahmen Die ober- oder unterirdischen Lagerung von Heizöl erfordert Sicherheitsmaßnahmen für den Gewässerschutz und für den Schutz des Gebäudes. Die Sicherheitsausrüstung der Lagerbehälter kann aus einer Überfüllsicherung (Grenzwertgeber), Doppelwandigkeit oder Leckanzeigegeräte (Kontroll- und Warngerät) bestehen. Die Lagerbehälter erfordern in Abhängigkeit von Material und Bauart entweder einen Auffangraum zu Rückhaltung von auslaufendem Heizöl oder bieten selbst ausreichenden Rückhalt und Sicherheit von auslaufendem Heizöl. Die Eignung muss durch eine Bauartzulassung nachgewiesen werden. Diese Zulassung regelt auch die erforderlichen Abstände zu den Umschließungsflächen für Montage und Kontrolle. Lagerung von Behältern im FreienDie ortsfeste Lagerung in Behältern im Freien kann oberirdisch, teilweise im Erdreich versenkt und mit Erdüberdeckung ausgeführt werden. Einen weißen, reflektierenden Schutzanstrich sind an den Sichtflächen der Lagerbehälter vorhanden. Im Regelfall ist die oberirdische Lagerung in den gemieteten Behältern der Gaslieferfirma.[7] Wichtige Gesetze, Richtlinien, Merkblätter
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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