Gefährlicher HundGefährlicher Hund ist ein Rechtsbegriff, der unter anderen in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz in Hunde-, Tierhalte-, Landessicherheits- oder Polizeigesetzen Verwendung findet. DeutschlandDer Begriff Gefährlicher Hund stammt aus dem Recht der Gefahrenabwehr und den entsprechenden Hundegesetzen der deutschen Bundesländer. Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig und setzt außer der Sachkunde auch die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Halters voraus. BegriffAls gefährliche Hunde werden Hunde bezeichnet, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Aus rassespezifischen Merkmalen, der Abstammung, durch Zucht, Abrichten oder Ausbildung können sich insbesondere eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, ein nicht ständig kontrollierbarer Jagdtrieb oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft ergeben. Als gefährlich gelten aber auch Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen und Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben. Bei bestimmten Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde unwiderleglich vermutet. Dazu zählen etwa American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Bei anderen Hunden wie Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler oder Tosa Inu wird die Gefährlichkeit dagegen nur vermutet, bis der Halter der zuständigen Behörde nachweist, dass sie keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Für gefährliche Hunde bestimmter Rassen ist auch der Begriff Kampfhund gebräuchlich.[1][2] In manchen Bundesländern werden einzelne Ministerien gesetzlich ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, bei welchen Hunden die Gefährlichkeit vermutet wird (sog. Rasseliste), beispielsweise in Sachsen[3] oder „die standardgerechten Merkmale der Phänotypen für gefährliche Hunde unter Berücksichtigung der von kynologischen Fachverbänden entwickelten Kriterien“ zu bestimmen, beispielsweise in Sachsen-Anhalt.[4] Vorgebliche genetisch angelegte Aggressivität bestimmter HunderassenAggressionsverhalten: Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass es keine rassespezifische Aggressivität bei den „Kampfhundrassen“ gibt[5][6][7]. Kritik aller Art kommt aus den Medien und der Politik. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Information über die ursprünglichen Kampfhunde. Kampfhunde waren Familienhunde, die das Haus von Ratten und anderen Nagetieren befreiten. Die damaligen Kampfhunde mussten friedlich gegenüber Menschen sein, in der Hundekampfarena, dem Pit, befanden sich immer auch drei Menschen, die die Hunde sogar jederzeit berühren können mussten.[8] In Thüringen muss die Gefährlichkeit im Einzelfall durch einen Wesenstest festgestellt werden.[9] Landesgesetzliche Regelungen
BundesrechtDas Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verbietet die Einführung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nach Deutschland. Es soll verhindern, die landesrechtlichen Bestimmungen durch das Verbringen gefährlicher Hunde aus anderen Staaten in das Inland zu unterlaufen sowie die Durchsetzung der landesrechtlichen Bestimmungen erleichtern.[10] ÖsterreichLandesspezifische Gesetzestexte und Verordnungen zur Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden:
Schweiz
GroßbritannienIn Großbritannien ist seit 1991 ein Dangerous Dog Act (Gefährliche-Hunde-Gesetz) in Kraft. Gefährliche Hunde werden dort über einen bestimmten festgelegten Typus beschrieben.[13] Weblinks
Einzelnachweise
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