Gaius Trebatius TestaGaius Trebatius Testa (* um 84 v. Chr.; † um 4 n. Chr.) gehört zu den wichtigsten römischen Juristen der ausgehenden Republik und des frühen Prinzipats. Von seinem Werk sind dem Titel nach bekannt: De religionibus („Über Religionsangelegenheiten“) und De civili iure („Über das Bürgerliche Recht“).[1] Die Familie – und wohl auch Trebatius selbst – stammte aus Velia (griechisch Elea) in Lukanien. Er war Schüler des Quintus Cornelius Maximus[2] und Lehrer des bedeutendsten Juristen der folgenden Generation, Marcus Antistius Labeo, auf den sich die Schule der Prokulianer zurückführen lässt.[3] Freundschaft mit Cicero und CaesarTrebatius war ein jüngerer Freund Marcus Tullius Ciceros. Im Jahr 54 v. Chr. empfahl Cicero Gaius Iulius Caesar, Trebatius auf den gallischen Feldzug mitzunehmen.[4] Er wurde zum Vertrauten Caesars,[5] vermittelte zwischen Cicero und Caesar und stand im Bürgerkrieg auf Caesars Seite. Nach dessen Ermordung schloss er sich Octavian an. Zeugnis für die Freundschaft mit Cicero ist die Widmung von Ciceros Schrift Topica aus dem Jahr 44 v. Chr. an Trebatius. Aus Ciceros Briefen erkennt man eine innige Beziehung. Trebatius scheint es dem Freund nicht zu verübeln, wenn sich dieser über Metier und Stil der Juristen lustig macht. So gibt ihm Cicero einen guten Rat für die kalten Winter in Gallien:
Publius Mucius Scaevola und Manius Manilius sind Gründungsväter der römischen Rechtswissenschaft. Der Mantel (sagum) ist das Zeichen des Krieges; „die Mäntel anlegen“ (saga sumere) heißt „sich kampfbereit machen“. Der JuristTrotz der Teilnahme an den Feldzügen Caesars und seiner Nähe zu den Mächtigsten der Zeit war die Existenz des Trebatius weder eine militärische noch eine politische. Die Ämter des cursus honorum bekleidete er offenbar nicht. Er war juristischer Berater und Gutachter. Unter den Juristen des frühen Prinzipats genoss Trebatius die größte Reputation.[7] Augustus folgte seinem Rat über die Anerkennung formloser letztwilliger Verfügungen.[8] In höchste Gesellschaftskreise führt auch das Gutachten, das Trebatius im Zusammenhang mit dem Schenkungsverbot unter Ehegatten und der Scheidung des Gaius Maecenas von Terentia 16 v. Chr. erteilte:
Maecenas’ Schützling Horaz verewigte Trebatius als (Rechts)berater in seinen Satiren:
Die römischen Juristen des 2. und 3. Jahrhunderts n. Chr. zitieren Trebatius häufig. Zum Teil kann man sich des Eindrucks schwer erwehren, dass sich die Überzeichnungen Ciceros im juristischen Werk des Trebatius tatsächlich wiederfinden, wie etwa in einem Zitat in Ulpians 1. Buch zum Edikt der kurulischen Ädile. Es geht um Krankheiten eines Sklaven, für die sein Verkäufer dem Käufer haften muss:
Literatur
Anmerkungen
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