Die Saison 2024/25 der Oberliga Westfalen ist die 43. Spielzeit der Fußball-Oberliga Westfalen und die dreizehnte nach ihrer Wiedereinführung durch den ausrichtenden Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) als fünfthöchste Spielklasse in Deutschland. Sie wurde am 9. August 2024 eröffnet, wird vom 16. Dezember 2024 bis zum 2. Februar 2025 durch eine Winterpause unterbrochen und soll am 1. Juni 2025 enden.[1]
Die Zweitmannschaften von Erst- und Zweitligisten dürfen nur Spieler einsetzen, die während des gesamten Spieljahres (1. Juli bis 30. Juni) nicht älter als 23 Jahre sind (U23). Somit sind in dieser Saison grundsätzlich nur Spieler spielberechtigt, die am oder nach dem 1. Juli 2001 geboren wurden. Darüber hinaus dürfen sich drei ältere Spieler gleichzeitig im Spiel befinden.[5]
B
Die zweite Mannschaft des Drittligisten SC Verl ist nur aufstiegsberechtigt, wenn die erste Mannschaft gleichzeitig in die 2. Bundesliga aufsteigt.
3
Der TuS Bövinghausen stellte Ende September 2024 vor dem Amtsgericht Dortmund einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Aufgrund dessen wurden dem Verein neun Punkte abgezogen.[6]
Kreuztabelle
Die Kreuztabelle stellt die Ergebnisse aller Spiele dieser Saison dar. Die Heimmannschaft ist in der linken Spalte, die Gastmannschaft in der oberen Zeile aufgelistet.
Die Partie wurde beim Stand von 8:0 für Preußen Münster II auf Wunsch der Verantwortlichen des TuS Bövinghausen abgebrochen, da nicht mehr genügend einsatzfähige Spieler verfügbar waren.[7] Die Staffelleitung wertete das Spiel anschließend mit 8:0 Toren und drei Punkten für Preußen Münster II.[8]
Tabellenverlauf
Verlegte Partien werden entsprechend der ursprünglichen Terminierung dargestellt, damit an allen Spieltagen für jede Mannschaft eine maximal um eins abweichende Anzahl an Spielen berücksichtigt wird. Pro Spieltag hat jeweils ein Verein spielfrei.
Der Punktabzug für den TuS Bövinghausen ist ab dem 7. Spieltag berücksichtigt.
↑Spielordnung. Schiedsrichterordnung. (PDF) Deutscher Fußball-Bund, 23. September 2022, abgerufen am 2. April 2023 (§ 12 I (Spielerlaubnis in zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen)).