FruchthandelFruchthandel im funktionellen Sinne bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und/oder des Absatzes der Warengruppe Frischobst und -gemüse, wobei diese Waren in unverändertem Naturzustand belassen oder nur geringfügig be- oder verarbeitet werden (Sortieren, Abpacken etc.). ErläuterungZu der Warengruppe Frischobst und -gemüse zählen auch Kartoffeln, Pilze, frische Kräuter, Gewürzpflanzen und Nüsse. Hingegen gehören Obst- und Gemüsekonserven, tiefgekühltes Obst und Gemüse sowie Trockenfrüchte nicht zum Warenkreis des Fruchthandels. Fruchthandel im institutionellen Sinne umfasst jene Wirtschaftseinheiten, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Fruchthandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. Dabei zählen z. B. Großmarkthallen bzw. Beschicker von Obst- und Gemüsegroßmärkten zum Großhandel, Wochenmärkte bzw. Standbetreiber auf Wochenmärkten, Obst- und Gemüsefachhandel sowie Bauernmärkte zum Einzelhandel. Selbstvermarktende Fruchterzeugerunternehmen und -gruppierungen, Unternehmen, die auch, aber nicht ausschließlich Handel mit der Warengruppe Frischobst und -gemüse betreiben (Lebensmittelhandel), sowie Unternehmen mit frischobst- und gemüsebezogenen Leistungen (Reifereien, Speditionen, spezielle Verpackungsfirmen etc.) werden in der Praxis ebenfalls zum Fruchthandel gezählt. SonstigesEinmal jährlich trifft sich der internationale Fruchthandel auf der Messe Fruit Logistica in Berlin. Die 20 größten Fruchthandelsunternehmen in Deutschland Unternehmen, Land: Umsatz in Mio. Euro (2006)
(Quelle: Oxfam) Siehe auchLiteratur
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