Eine Friedhofskapelle beziehungsweise Friedhofskirche ist ein zu gottesdienstlichen oder Bestattungszeremonien bestimmter Kirchenbau auf einem Friedhof. Die Kirchen sind in selteneren Fällen vollwertige Kirchen (im sakralen Sinne), dienen also im Allgemeinen speziell den Begräbnisfeierlichkeiten, nicht allgemeinen Gottesdiensten.
Gelegentlich werden daneben auch Trauerhallen, die keinen kirchlichen Charakter haben, als Friedhofskapellen bezeichnet.
Die Vorläufer der Friedhofskapellen befinden sich nördlich der Alpen seit der Romanik schon als zweigeschossige Bauten. Das Untergeschoss diente der Aufbewahrung ausgegrabener Gebeine (Karner, Beinhaus, Ossuarium), das Obergeschoss als Altarraum für Totenmessen. Diese Bauformen waren im Alpenraum häufig anzutreffen, gerieten aber mit der Zeit außer Gebrauch.
Friedhofskapellen im heutigen Sinn entstanden seit dem 18. Jahrhundert allmählich mit der Abschaffung des von den um die Ortskirchengebäude gruppierten Kirchenfriedhofs (Kirchhof) und der damit verbundenen Verlagerung der Bestattungsplätze in vom Ort entfernter gelegene Friedhöfe. Das Abhalten von Trauer- und Bestattungszeremonien im Ort bzw. im Wohnhaus ging zurück, so dass sich die Notwendigkeit der Schaffung besonderer zweckbestimmter Räumlichkeiten für die Bestattungsfeierlichkeiten ergab. Es entfaltete sich eine Vielfalt von Bauwerken nach dem jeweiligen Stil der Zeit. Mitunter wurden vorhandene ältere Gebäude umgewidmet.
Beispiele
Beispiele bedeutender Friedhofskapellen oder -kirchen sind: