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Freigelassener (Begriffsklärung)
Freigelassener
steht für:
Freigelassener
, ehemaliger Sklave im römischen Reich
Freigelassener, ehemaliger Sklave im antiken Griechenland, siehe
Sklaverei im antiken Griechenland#Freilassung
Freigelassener (deutsche Rechtsgeschichte)
, ehemaliger Sklave nach den verschiedenen germanischen Stammesrechten
Freedmen
, ehemalige Sklaven in den Vereinigten Staaten.
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.