FlugzeugleasingBeim Flugzeug-Leasing wird unter verschiedenen Bedingungen ein Flugzeug zur Nutzung in Form des Leasings überlassen. Man unterscheidet dabei Dry-Lease (Trockenmiete) und Wet-Lease (in etwa Feucht- oder Nassmiete). Eine Form des Wet-Lease ist Aircraft, Crew, Maintenance and Insurance (ACMI). Rechtliche GrundlagenAlle Leasing-Verträge zwischen Fluggesellschaften müssen vorab durch die zuständige Behörde genehmigt werden, in Deutschland durch das Luftfahrt-Bundesamt. Die mietende Gesellschaft muss eine Betriebsgenehmigung für die jeweilige Flugzeugkategorie besitzen, bei einer Wet-Lease muss die vermietende Gesellschaft über ein Air Operator Certificate für die jeweilige ICAO-Region verfügen.[1] Das Wet-Lease kann je nach Ausgestaltung eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung darstellen.[2] Regelungen in Deutschland Ist ein Wet-Lease zwischen deutschen Fluggesellschaften oder mit einer Fluggesellschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, darf der Vermieter es in dieser Zeit nicht selbst nutzen; bei dringendem betrieblichen Bedarf darf das Flugzeug für maximal 5 Tage aus dem Mietverhältnis genommen werden. Für kurzzeitige Mieten von bis zu 30 Tagen kann auch eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, im Rahmen derer Mieten nicht einzeln durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt, sondern nur angezeigt werden müssen. Aus Drittstaaten ist eine Anmietung nur bei einem betrieblichen Problem möglich oder um einen außergewöhnlichen Bedarf oder saisonale Nachfrage zu decken.[3] Dabei ist nachzuweisen, dass keine EWR-Fluggesellschaft die Leistungen erbringen kann, dass die Sicherheitsstandard erfüllt werden und die Miete zeitlich eng begrenzt ist. In allen Fällen darf der Mieter das Flugzeug nicht weitervermieten.[1] Beim Dry-Lease wird das Flugzeug in das Air Operator Certificate des Mieters aufgenommen. Entsprechende Vereinbarungen mit einem Drittstaaten-Luftfahrtunternehmen sind für deutsche Fluggesellschaften nur mit Ländern möglich, die ein entsprechendes bilaterales Abkommen unterschrieben haben.[1] Dry-LeaseDry-Lease (wörtlich Trockenmiete, im Deutschen anschaulicher Kaltmiete) bezeichnet die Miete eines Flugzeugs ohne Personal, Wartung und Versicherung. Der größte Anbieter ist AerCap. Wet-LeaseÜbersicht / GrundlagenWet-Lease (wörtlich Feucht- oder Nassmiete, im Deutschen anschaulicher Warmmiete) bezeichnet die Miete eines Flugzeugs einschließlich Cockpit-Crew, Kabinenpersonal, Wartung und Versicherung von einer anderen Fluggesellschaft.[4] Ein Wet-Lease-Vertrag kann eine kurzlebige Angelegenheit sein, für nur einen einzigen Flug, wenn die mietende Fluggesellschaft wegen Ausfalls eines eigenen Flugzeugs einen kurzfristigen Engpass hat. Es kann aber auch eine Miete für mehrere Flüge sein, weil ein eigenes Flugzeug einen höheren Aufwand für Wartung bedeutet, bzw. wenn eigene Flugzeuge wegen anstehender Wartungsarbeiten ausfallen. Oft werden auch längerfristige Abkommen getroffen, wenn der Mieter ein neues Flugziel testweise anfliegen oder eine saisonale Route anbieten will. In solchen Fällen erhält das Flugzeug meist den Anstrich (Livery) des Leasingnehmers. Wegen der meist langfristigen Mietverträge fliegt das Flugzeug oft auch im Design der Kundenfluggesellschaft. Die vermietende ACMI-Fluggesellschaft stellt dann das Flugzeug in der gewünschten Bemalung. Lediglich ein Aufkleber am Flugzeug gibt dann Auskunft über die ACMI-Fluggesellschaft als Halterin (beispielsweise: „operated by Atlas Air“). Es gibt aber auch mittelfristige oder nur saisonale, dann eventuell über mehrere Jahre laufende ACMI-Flugzeugmieten. ACMI-MieteDer Modus ACMI (Aircraft, Crew, Maintenance and Insurance) ist eine Variante der Nassmiete, bei der der Betreiber des Flugzeugs dieses samt Mannschaft, Wartung und Versicherung stellt. Der Mieter auf Basis eines ACMI-Vertrags übernimmt das Management des Flugzeugs – im Sinn von Verkauf der Passagierkapazität oder der Luftfrachtdienstleistungen, Werbung und Streckenplanung. Die Bezahlung erfolgt oft je Blockstunde, wobei meist noch eine bestimmte Auslastung vom Mieter garantiert wird. Mit der Bezahlung der ACMI-Miete deckt der Kunde die Ausgaben für die Flugzeugmiete einschließlich der Kosten für die Besatzung, die Wartung und die nicht unerhebliche Flugzeugversicherung. Nicht im Mietpreis enthalten sind die weiteren Kosten für den Flugbetrieb, wie: die Treibstoffkosten, die Lande- und Parkgebühren, die Flugplatz-Handlinggebühren, Frachtversicherung und die Fracht-Handlinggebühren. VorteileEin Vorteil des Wet-Leasing ist ferner die einfachere Verwendung anderer Flugzeugtypen. Da für (fast) jeden Flugzeugtyp eine eigene Musterberechtigung erforderlich ist und oft auch Flugzeuge, die in einem Land zugelassen sind, nicht von Piloten aus anderen Ländern geflogen werden dürfen, kann nicht einfach die Besatzung des ausgefallenen Flugzeugs mit der ihr fremden Maschine den Flug durchführen. Der ACMI-Markt erlaubt es den Fluggesellschaften, ihren steigenden Bedarf an Passagier- oder Frachtkapazitäten kurzfristig durch Anmietung weiterer Flugzeuge zu erweitern oder auf saisonale Schwankungen zu reagieren. Im Extremfall betreibt eine Fluggesellschaft gar keine eigene Flugzeugflotte, sondern betreibt ihre Flüge ausschließlich auf ACMI-Basis. Solche Fluggesellschaften werden als virtuelle Fluggesellschaften bezeichnet. Durch das vollständige Outsourcen des Flugbetriebes verringert die virtuelle Fluggesellschaft ihre Leistungstiefe. Die virtuelle Fluggesellschaft mietet also die Flugzeuge, die Flugbesatzung und die technische Kompetenz zum Betreiben der Flugzeuge. Man kann also auch sagen, dass die virtuelle Fluggesellschaft eine ganze Fluggesellschaft mietet. Der Flugzeugvermieter betreibt das ACMI-Geschäft entweder nur als Nebengeschäft, um seine freien Flugzeugkapazitäten zu vermieten oder als Hauptgeschäft, ohne überhaupt Flugzeuge unter eigenem Namen fliegen zu lassen. Atlas Air ist die weltweit größte ACMI-Fluggesellschaft, die die Vermietung auf ACMI-Basis als Hauptgeschäft betreibt. Nachteile
BeispieleACMI-Fluggesellschaften sind beispielsweise:
AMI-MieteAMI steht für Aircraft, Maintenance, Insurance (deutsch: Flugzeug, Wartung, Versicherung). AMI ist eine andere Variation von Nassmiete, bei der keine Flugbesatzung (Crew) an den Kunden vermietet wird. Der Kunde stellt also seine eigene Flugbesatzung. Beispiel: fünfjähriger ACMI-Vertrag mit Wandeloption nach einem Jahr auf AMI und nach einem weiteren Jahr auf dry lease. Oft wird das Vermietungsangebot als „Flugzeugvermietung mit Nassmiete auf ACMI- oder AMI-Basis“ bezeichnet (engl.: wet lease aircrafts on AMI or ACMI basis). Die Vermieter werden oft als ACMI and AMI wet lease company bezeichnet. Russische Aneignung westlicher Flugzeuge 2022Russland blockierte nach seinem Überfall auf die Ukraine im März 2022 auf seinen Flughäfen Flugzeuge westlicher Leasing-Firmen im Wert von gut 10 Milliarden US-Dollar und begann im gleichen Jahr mit deren Immatrikulation – lässt sie von seinen Fluggesellschaften im Inland fliegen. Eine doppelte Immatrikulation entspricht einem Bruch internationalen Rechts.[6] 2024 begann in London ein Prozess der Flugzeugeigentümer und -vermieter gegen die Versicherungsgesellschaften.[7] Quellen
Weblinks
Einzelnachweise
|