FinanzaktivaFinanzaktiva ist ein Rechtsbegriff aus der Bankbilanzierung nach deutschem Recht (Handelsgesetzbuch (HGB), Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)), mit dem die Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen bezeichnet wird. AllgemeinesDie Anschaffung, das Halten und die Veräußerung von Finanzaktiva ist Kernbereich des Bankgeschäfts. Für langfristig vorgesehene Finanzaktiva verwendet das HGB den Begriff Finanzanlagen. Kurzfristige Finanzaktiva werden in der Bilanz als Wertpapiere bezeichnet.[1] Finanzaktiva werden nach folgenden Merkmalen unterschieden:
Anhand der Rechtsstellung des Finanztitelinhabers lässt sich zwischen Eigentumsrechten und Forderungsrechten unterscheiden. Bilanzierung von ForderungstitelnEs werden drei Gruppen unterschieden:
Es wird entsprechend der Laufzeit zwischen
getrennt (§ 16 RechKredV).
Bilanzierung von AnteilstitelnAnteilsscheine sind alle Finanzaktiva, die Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte besitzen.
BewertungKreditgeber und Ratingagenturen stellen beim Rating auf die Qualität der Finanzaktiva und die Vertragsbedingungen ab.[2] Einzelnachweise |