FeuchtraumFeuchtraum und Nassraum bzw. Nasszelle sind Begriffe aus dem Bauwesen. Normen und technische Regelwerke stellen besondere Anforderungen an Materialien und Bauweisen, die zum Einsatz in Feuchträumen gedacht sind. Je nach Fachgebiet wird ein Feuchtraum unterschiedlich definiert:
Öffentliche Bäder, Schwimmhallen und (Gemeinschafts-)Duschen werden immer als Feuchtraum angesehen, während es bei Saunen, gewerblichen Küchen und häuslichen Bädern auf die jeweilige Definition des Begriffs ankommt. Normative FestlegungenIn der im Juli 2017 zurückgezogenen DIN 18195 Teil 1, Punkt 3.33 wurde ein Nassraum als Innenraum definiert, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen. Die Duschzelle selbst sollte als Nassraum angesehen werden. In der DIN VDE 0100-200:2006-06 wird in Abschnitt NC.3.5 ein „Nasser Raum“ als Bereich definiert, dessen Fußboden, Wände und/oder Einrichtungen aus betrieblichen, hygienischen oder anderen Gründen mit Wasser abgespritzt werden. In Abschnitt NC.3.3 heißt es in einer Anmerkung zur Definition von Trockenen Räumen, dass hierzu auch Küchen und Badezimmer in Wohnungen und Hotels zu zählen sind, da in ihnen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt und bei üblicher Nutzung, Beheizung und Belüftung die mittlere, relative Luftfeuchte hier nicht wesentlich höher liegt als in Wohnräumen üblich.[1] In älteren Publikationen werden diese Räume demgegenüber häufig noch als Feuchtraum klassifiziert. Dennoch müssen bei der Planung und Ausstattung von Bädern im häuslichen Bereich und in Hotels gewisse Regeln befolgt werden:
Beispiele für die höheren Anforderungen an Material und Bauweise in einem FeuchtraumWird für ein Badezimmer eine Wand in Leichtbau erstellt, müssen die Wandbauplatten – meist Gipskarton – für Wassereinwirkung geeignet sein. Diese sind zur besseren Unterscheidung hellgrün eingefärbt und tragen die Typbezeichnung „H“ gemäß DIN EN 520. In Deutschland werden in der Regel Wandbauplatten mit der Bezeichnung „H2“ verwendet, die gemäß Normtest nach zwei Stunden Lagerung im Wasser maximal 10 % an Wasser aufnehmen dürfen.[4] Die fachgerechte Abdichtung von Nassbereichen hängt von der Art der Belastung ab und wird in Klasse 0, A01 und A02 eingeteilt. Der Abdichtungsstoff (z. B. Polymerdispersion, Reaktionsharze) ist abhängig von der Klasse und dem Untergrund für den Belag zu wählen (siehe „Feuchte im Bauwerk“, Tabelle 5.1, S. 41.[5]) Für elektrische Anlagen in Räumen mit Badewanne und Dusche müssen festgelegte Bereiche 0, 1 und 2 und deren Grenzen gemäß DIN VDE 0100-701:2008-10 berücksichtigt werden. Dies erfordert umfangreiche Vorkehrungen für die elektrische Sicherheit in solchen Räumen. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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