FallschirmspringerabzeichenDas Fallschirmspringerabzeichen der Bundeswehr ist ein Sonderabzeichen als Funktionsabzeichen, das für eine bestimmte Anzahl an Sprüngen mit einem Fallschirm aus den Luftfahrzeugen der Bundeswehr (z. B. die Transall oder der CH-53) verliehen wird. Sprünge aus anderen Luftfahrzeugen können anerkannt werden. Die Stufe I in Bronze wird nach erfolgreichem Bestehen des Fallschirmspringerlehrgangs an der Luftlande- und Lufttransportschule verliehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Fallschirmspringerlehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Lehrgangsnachweis, der gleichzeitig Besitzzeugnis für das Sonderabzeichen ist. StufenDas Fallschirmspringerabzeichen wird in drei Stufen vergeben:
TrageweiseDas Fallschirmspringerabzeichen wird analog zur Trageweise der Tätigkeitsabzeichen über der rechten Brusttasche am Dienstanzug getragen. Dabei gilt die Limitierung ebenfalls. Die Erlaubnis zum Tragen des Fallschirmspringerabzeichens wird mit der Eintragung und Aushändigung des Militärfallschirmspringerscheins erteilt. Literatur
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