Facharzt für Klinische PharmakologieFacharzt für Klinische Pharmakologie, auch Klinischer Pharmakologe/Klinische Pharmakologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Bereich Klinische Pharmakologie spezialisiert hat. Gebiet PharmakologieDas Gebiet Pharmakologie umfasst nach der Definition der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte die Erforschung von Arzneimittelwirkungen, Entwicklung und Anwendung von Arzneimitteln, die Erforschung der Wirkung von Fremdstoffen am Menschen, die Bewertung des therapeutischen Nutzens, die Erkennung von Nebenwirkungen sowie die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tätigen bei der Anwendung substanzbasierter therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen sowie die Risikobewertung von Fremdstoffen.[1] Facharzt-WeiterbildungUm in Deutschland als Facharzt für Klinische Pharmakologie tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 60 Monate umfassende Weiterbildung im Gebiet Pharmakologie mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt. Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens
werden.[1] Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.[1] Inhalte der WeiterbildungZur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat: Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Pharmakologie
Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Klinische Pharmakologie
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können. Siehe auchEinzelnachweise |