Fürstenstein (Adelsgeschlecht)Fuerstenstein (auch Fürstenstein) des Stammes Le Camus ist der Name eines gräflichen Adelsgeschlechts aus dem ehemaligen Königreich Westphalen. Es ist benannt nach der Burg Fürstenstein an der Werra in Nord-Hessen. GeschichteIm Jahr 1806 erlosch das hessische Uradelsgeschlecht Diede zum Fürstenstein mit Wilhelm Christoph Diede zum Fürstenstein, Herr zu Ziegenberg und Langenhayn (* 1732; † 1. Dezember 1807). Ein Zweig des französischen Adelsgeschlechts Le Camus wurde daraufhin vom jüngsten Bruder Napoléons, dem Westphälischen König Jérôme Bonaparte am 24. Dezember 1807 mit der Burg Fürstenstein an der Werra belehnt und am 17. April 1812 in den Grafenstand erhoben.[1] Das Diplom wurde am 12. Juli 1813 ausgefertigt für Pierre Alexandre le Camus, königl.-westfäl. Staatsrat und Minister-Staatssekretär des Auswärtigen. Die preußische Anerkennung und Bestätigung des Grafenstandes nebst Wappenbesserung erfolgte am 30. April 1864 in Berlin für dessen zwei Kinder aus der Ehe mit Adelaide von Hardenberg: Adélaïde Marianne Lysinca Le Camus (* 10. Januar 1816) und Adolphe Charles Alexandre Le Camus (* 8. März 1818; † 20. Mai 1895). Die 35 Jahre alte Tanzlehrerin Silke Nicole V., die in Bayern zur Welt kam und 1999 nach London gezogen war, wo sie die britische Staatsangehörigkeit erworben hatte, ließ sich während eines Aufenthalts in der Schweiz 2011 bei der britischen Botschaft in Bern zur Silia Valentina Mariella Gräfin von Fürstenstein umbenennen („deed poll“)[2]. Unter diesem Namen wurde ihr 2013 von den britischen Behörden ein Reisepass ausgestellt[3]. Eine soziale Beziehung oder Verwandtschaft zwischen der Antragstellerin und einem Träger des von ihr gewählten Namens besteht nicht[4]. Dies war nach britischem Recht möglich. Nachdem sie nach Deutschland zurückgekehrt war, wollte sie, dass ihr „selbstverliehener“ neuer Name hier im Standesamtsregister eingetragen wird. Der BGH hat dieses Ansinnen mit Beschluss vom 14. November 2018 – XII ZB 292/15 zurückgewiesen und entschieden, dass der von einer deutsch-britischen Doppelstaatlerin durch eine private Namensänderungserklärung nach englischem Recht („deed poll“) einseitig bestimmte Familienname auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden kann, wenn er frei gewählte deutschsprachige Adelsbezeichnungen enthält[5]. WappenGeviertelt und belegt mit blauem Herzschild, darin ein schräglinks gestellter silberner Anker (Stammwappen). 1 und 4 von Schwarz und Silber geviertelt († Dieden zum Fürstenstein), 2 und 3 in Rot ein rechtshin springendes silbernes Ross (Westphalen, Gnadenwappen), 7 in Blau ein silberner Zinnenturm. Den Schild deckt die Grafenkrone. Im Genealogischen Handbuch des Adels zusätzlich drei Helme. Auf dem rechten mit schwarz-silbernen Decken ein silbern-gestulpter schwarzer Spitzhut mit goldenem Knopf, der mit sechs Hahnenfedern besetzt ist, auf dem mittleren mit blau-silbernen Decken Kopf und Hals eines silbernen Löwen (StH), auf dem linken mit rot-silbernen Decken ein von rot und schwarz geteilter Flügel belegt mit goldenem Kleestengel. Schildhalter sind zwei einwärts-sehende silberne Bracken, je eine golden-gefranste Standarte haltend, die rechts in blau einen schräglinks-gestellten silbernen Anker, links in rot das silberne Pferd zeigt. Bei Siebmachers Wappenbuch sind es hinter dem Schild zur Hälfte hervorkommend jederseits eine silberne Hirschkuh, den Kopf einwärtswendend.[1][6] WahlspruchFidèle à mon roi (Treu zu meinem König). Persönlichkeiten
Literatur
Einzelnachweise
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