Der European Electronic Toll Service (EETS) (dt.: Europäischer Elektronischer Mautdienst, EEMD) ist eine vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassene Richtlinie[1], in der Grundsätze für ein internationales Abkommen zur Schaffung eines europäischen elektronischen Mautdienstes beschrieben werden. Das Ziel ist die Erschaffung eines Systems, das den Nutzern (EETS-User) erlaubt, von einem zugelassenen Dienstanbieter (EETS-Provider) ein Mautgerät (OBU) zu beziehen, welches mit allen angeschlossenen europäischen Gebührenerhebungssystemen (EETS-Domain) kompatibel ist.[2]
EETS in einzelnen Ländern
Deutschland
Federführend und Verwalter des deutschen Registers der EETS-Provider ist seit dem 6. Oktober 2009 das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.
Österreich
Die ASFINAG als Mautbetreiber des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes stellt seit dem 11. Januar 2012 Vorgaben für künftige EETS-Anbieter zur Verfügung.
Schweiz
Seit Anfang 2021 kann die Maut in der Schweiz (Schwerverkehrsabgabe) über das EETS-System abgerechnet werden.[3]
Belgien
Mit Einführung des satellitengestützten Mautsystems in Belgien am 1. April 2016 stellt Viapass die Vorgaben für die Registrierung und Zulassung von EETS-Anbietern[4].
Slowenien
Der slowenische Mautbetreiber DARS d.d. stellt seit der Einführung des Mautsystems Dars Go am 1. April 2018[5] die Vorgaben für EETS Anbieter[6] in der EETS-Domain Slowenien.