Europäische Arbeitsbehörde
Auf Initiative der Europäischen Kommission und gemäß dem Willen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten wurde 2019 eine Europäische Arbeitsbehörde (englisch European Labour Authority, ELA) als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde geschaffen. Sie soll dafür sorgen, dass die Regelungen der Europäischen Union zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden. AufgabenDie Agentur hat folgende Aufgaben:[1]
Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.[1] OrganisationVorgesehen ist, dass die Behörde sich aus rund 140 Mitarbeitern der Kommission sowie ein bis zwei Mitarbeitern pro EU-Mitgliedstaat zusammensetzt.[2][3] Die Steuerung übernimmt ein Verwaltungsrat aus je einem der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission. Das jährliche Budget beträgt in etwa 50 Millionen Euro. GeschichteDie Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im September 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker angekündigt und nach Konsultationen fasste die Kommission am 13. März 2018 einen Legislativvorschlag.[1] Mit Verordnung (EU) 2019/1149 wurde sie errichtet.[4] Die ELA ist Teil der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), die auf dem Sozialgipfel im November 2017 durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.[2] Am 17. Oktober 2019 nahm die Europäische Arbeitsbehörde offiziell ihre Tätigkeit auf.[5] Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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