Der vierte Sohn von Otto von Holstein-Schauenburg[1] wurde 1445 Kanoniker in Hildesheim. 1458 wurde er zum Bischof erwählt und im Folgejahr bestätigt. Er war der Jagd und dem Krieg ergeben.[2] 1459 veranlasste er Einschränkungen der Jurisdiktion. Die Verwüstung seines Stifts durch benachbarte Fürsten konnte er nicht abwehren. Unter ihm traten erstmals die Sieben Stifter als Teil der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim auf. 1469 schloss die Stadt unter ihm mit Herzog Otto von Lüneburg ein Schutzbündnis ab. Ernst soll aus Gram über das im Krieg mit Herzog Friedrich widerfahrene Unglück gestorben sein.
Literatur
Hans-Georg Aschoff: Ernst, Graf von Schaumburg († 1471). 1458–1471 Bischof von Hildesheim. In: Erwin Gatz (Hrsg.), unter Mitarbeit von Clemens Brodkorb: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon. Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08422-5, S. 160.