Ernst Hermann ArndtErnst Hermann Arndt (* 6. September 1807 in Dresden; † 11. März 1889 ebenda[1]) war ein deutscher Architekt und sächsischer Baubeamter, der seit 1862 als außerordentlicher Professor an der Dresdner Baugewerkschule lehrte und als Baukommissar sowie Mitglied der Prüfungskommission für Bauhandwerker wirkte. Leben und WirkenArndt besuchte von 1825 bis 1829 die Bauschule der Dresdner Kunstakademie. Er beteiligte sich später an der technischen Beratung und Ausarbeitung des Brandversicherungsgesetzes, danach war er zwei Jahre lang Brandversicherungskommissar. Es folgten zwei Jahre als Lehrer an der Königlichen Bauschule Dresden, im Atelier von Gottfried Semper, und als verpflichteter Assistent am Königlichen Landbauamt Dresden. Ab 1837 wirkte er als Lehrer an der Baugewerkschule, wobei er gleichzeitig als Beamter der Regierungsbehörde in Kirchen- und Schulbausachen aktiv war. Arndt wohnte 1868 in der damaligen Johannisstraße 10 in Dresden, das Haus war auf seine Ehefrau Caroline als Eigentümerin eingetragen.[2] Zum Lebensende hin, 1889, wohnte er als Hauseigentümer in der Kaitzerstraße 22.[3] Er wurde mit dem Ritterkreuz I. Klasse des sächsischen Albrechtsordens ausgezeichnet.[4] WerkBauten
Schriften
Literatur
Einzelnachweise
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