Ernst AnkermannErnst Bruno Wilhelm Ankermann (* 13. Oktober 1928 in Korschen; † 5. Februar 2021 in Kiel)[1] war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof. WerdegangWährend seines Studiums wurde er im Göttinger Wingolf aktiv.[2] Vom 19. Dezember 1974 bis 31. Dezember 1990 war er Richter am Bundesgerichtshof und Beisitzer im VI. Zivilsenat. Wirken und WerkeAnkermann war Mitarbeiter an einem Kommentar zur Zivilprozessordnung und der Entscheidungssammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung.[3] 2004 erschien sein Buch Sterben zulassen – Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, in dem er sich unter anderen mit den Themen Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch, Reanimation, Wachkoma, Demenz, Hirntod und Patientenverfügung befasste. Literatur
Einzelnachweise
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