Ernst Ankermann

Ernst Bruno Wilhelm Ankermann (* 13. Oktober 1928 in Korschen; † 5. Februar 2021 in Kiel)[1] war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.

Werdegang

Während seines Studiums wurde er im Göttinger Wingolf aktiv.[2] Vom 19. Dezember 1974 bis 31. Dezember 1990 war er Richter am Bundesgerichtshof und Beisitzer im VI. Zivilsenat.

Wirken und Werke

Ankermann war Mitarbeiter an einem Kommentar zur Zivilprozessordnung und der Entscheidungssammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung.[3] 2004 erschien sein Buch Sterben zulassen – Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, in dem er sich unter anderen mit den Themen Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch, Reanimation, Wachkoma, Demenz, Hirntod und Patientenverfügung befasste.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Traueranzeigen von Ernst Bruno Wilhelm Ankermann | trauer-anzeigen.de. Abgerufen am 20. Februar 2021 (deutsch).
  2. Mitgliederverzeichnis des Göttinger Wingolf. Göttingen 1957. S. 9.
  3. Autoreninformation des Ernst-Reinhardt-Verlages@1@2Vorlage:Toter Link/www.reinhardt-verlag.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.