Erbhof steht für:
- allgemein bäuerliche Anwesen mit Sondererbfolgeregelungen, siehe Anerbenrecht
- im mittelalterlichen Recht ein Grundstück, über das Eigentümer verfügen konnten, das Allod
- ein spezifisches Besitz- und Verwaltungsrecht von in Verwaltung gegebenen Höfen, siehe Meierrecht
Siehe auch
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
|