Emmanuel Ludwig von FellenbergEmmanuel Ludwig von Fellenberg (* 9. Januar 1811 in Bern; † 22. Juni 1878 ebenda) war ein Schweizer evangelischer Geistlicher. LebenFamilieEmmanuel Ludwig von Fellenberg entstammte einer ursprünglich aus Suhr im Aargau stammenden Berner Patrizierfamilie und war der Sohn des Ratsherrn Emmanuel Rudolf von Fellenberg (1780–1850), Appellationsrichter und Kleinrat[1]. Er hatte noch zwei Brüder:
Er war seit dem 18. September 1839[4] in erster Ehe mit Cecile (* 12. Februar 1815 in Bern; † 30. September 1854 ebenda) und in zweiter Ehe seit 1856 mit Wilhelmine (* 10. Januar 1822 in Bern; † 1900), die beide Töchter des Berner Salzverwalters David Bernhard Wild-de Larray (1764–1833) waren, verheiratet; seine Schwägerin Caroline Emilie Sophia Wild-de Larray (1823–1880) war mit dem Pfarrer Eduard von Wattenwyl verheiratet. AusbildungEr besuchte die von Philipp Emanuel von Fellenberg gegründete Erziehungsanstalt Hofwil, die mit ihrem Philanthropin eine gymnasiale und professionelle Ausbildung anbot; seinen Konfirmationsunterricht erhielt er in Genf. Er immatrikulierte sich an der Akademie Bern zu einem Theologiestudium. 1835 erfolgte seine Aufnahme in den Kirchendienst und er setzte sein Theologiestudium an der Universität Bonn fort. WerdegangSeit 1837 war Emmanuel Ludwig von Fellenberg Zuchthausprediger. Er veröffentlichte, gemeinsam mit Eduard von Wattenwyl, 1847 eine erfolgreiche Schrift gegen die Berufung des liberalen Dozenten Eduard Zeller an die Theologische Fakultät der Universität Bern, die von der Evangelischen Gesellschaft herausgegeben wurde. In dieser Schrift bezichtigte er Eduard Zeller und die Regierung des Antichristentums und mehrere unüberlegte Ausdrücke konnten als versteckte Angriffe auf die Regierung missdeutet werden. Zum Verhängnis wurde ihm aber der Schlusssatz, die christliche Untertanenpflicht könne nicht hindern, uns entschieden aufzulehnen gegen die Anmassung der Regierung, das Heiligthum anzutasten und den Glauben der Kirche für künftige Generationen durch Vergiftung des Lehrstandes zu untergraben. 1848 wurde er wegen seiner renitenten Haltung im Zellerhandel[5] zu 20 Tagen Gefängnis und 80 Franken Busse verurteilt und seines Amtes enthoben. Geistliches WirkenEmmanuel Ludwig von Fellenberg war als Mitarbeiter in zahlreichen gemeinnützigen Werken tätig und ein Mitglied des Münsterkirchgemeinderats und der bernischen Kantonssynode. Mitgliedschaften
Schriften (Auswahl)
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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