Das 356,1 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Verordnung des Landratsamts Enzkreis vom 1. März 1985. Es besteht aus zwei Teilgebieten und liegt auf der Markung von fünf Gemeinden:
Wesentlicher Schutzzweck ist lauf Schutzgebietsverordnung die Erhaltung
der für den östlichen Pfinzgau typischen Muschelkalk-Landschaft als naturnahe Kulturlandschaft;
der Wiesen mit ihren Streuobstbeständen;
der durch Heckenzüge, Bäume, kleine Waldeinheiten und Raine gegliederten Feldflur. Die Heckenzüge, Bäume, Feldgehölze, Obstbestände, Raine und naturnahen Wälder, sowie der Bewuchs der aufgelassenen Steinbrüche sind als biologische Zellen und als Refugien der für die Stabilität des Naturhaushaltes bedeutsamen Flora und Fauna von großer Bedeutung. Ebenso stellen sie einen wirksamen Schutz gegen die Erosion durch Wasser und Wind dar;
aller Waldbestände, Sukzessionsflächen und Gehölze, insbesondere der Laubwälder und Mischwälder.