EindeutschungUnter einer Eindeutschung – auch (das) Eindeutschen sowie (die) Germanisierung und (das) Germanisieren genannt – versteht man die Angleichung der Schreibung von Fremdwörtern an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung.[1][2][3] Unter Verdeutschung hingegen versteht man die Ermittlung deutscher Entsprechungen für Fremdwörter. Bei Orts- und Familiennamen ist die Eindeutschung ein diachronischer Prozess, bei dem das Fremdwort durch Wegfall, Modifizierung oder Hinzufügen von Lauten den deutschen Silben und Morphemen angepasst wird. Beispiele für erfolgte Eindeutschungen
Allerdings finden sich auch Beispiele für gegenläufige Tendenzen bzw. nicht durchgesetzte Eindeutschungen. So wurden die folgenden Eindeutschungen von der Dudenredaktion oder dem Rechtschreibrat wieder zurückgenommen:
OrtsnamenDie Siedlungsaktivitäten deutscher Siedler waren von der Eindeutschung bereits bestehender Flur- und Ortsnamen begleitet. Die Ausgangwörter lassen sich auf folgende vier Sprachfamilien aufteilen:[4][5] SlawischRomanischmeist vulgärlateinisch oder rätoromanisch Germanischeine nicht als Derivat des (Vor)althochdeutschen zu kategorisierende Sprache VorrömischExonymDaneben gibt es noch eingedeutschte Namen von Orten, die nie eine autochthone deutschsprachige Bevölkerung hatten, wie etwa Aufgrund von deren überregionaler Bedeutung wurden sie aber dennoch eingedeutscht. FamiliennamenBei Familiennamen ist der Prozess schwieriger greifbar. Je früher der Träger des Namens in den deutschsprachigen Raum eingetreten ist, desto stärker zeigt sich die Eindeutschung. Hier spielen auch persönliche Faktoren wie Literalität und Mundart eine Rolle. Es gelten in etwa dieselben Kategorien wie bei den Ortsnamen, ergänzt durch altpreußisch, lettisch und litauisch.[6] In der Zeit des Humanismus kamen antike Sprachen in Mode, sodass es den umgekehrten Prozess gab (siehe Latinisierung der Personennamen). Rechtliche Möglichkeiten zur Eindeutschung von NamenStandesamtliche EbeneIn Deutschland bietet seit 2007 der Art. 47 EGBGB Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, die Möglichkeit, ihre Namen einzudeutschen bzw., wie der juristische Fachbegriff lautet, „anzugleichen“. Damit soll der Umgang im allgemeinen Geschäftsgebaren (z. B. Katalogbestellungen) sowie die Integration erleichtert werden. Die Möglichkeiten sind dabei in zwei Fallgruppen zu unterscheiden, eine formelle und eine materielle. Formal soll ermöglicht werden, Strukturen fremden Namensrechts wie Vatersnamen und Namensketten aufzulösen und in das grundsätzliche Prinzip von Vor- und Nachname einzubinden. Die materiellen Möglichkeiten lassen inhaltliche Veränderungen zu. So können Vornamen wie Aleksandr und Krystyna zu Alexander und Christina, Nachnamen wie Šmok oder Heydebrekt zu Schmock oder Heidebrecht angeglichen werden. Auch die Annahme eines ausschließlich deutschen Vornamens oder eines ergänzenden deutschen Vornamens ist möglich. Öffentlich-rechtliche EbeneKann eine gewünschte oder als notwendig erachtete Änderung über das Standesamt nicht erreicht werden, besteht noch die Möglichkeit einer Eindeutschung nach den Vorschriften des Namensänderungsgesetzes. Im Punkt 37.2 der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden weitere Tatbestände zur Änderung genannt. WeblinksWiktionary: Eindeutschung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: eindeutschen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelbelege
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