Eduard PickerEduard Picker (* 3. November 1940 in Koblenz am Rhein) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Eberhard Karls Universität Tübingen. LebenNach dem Studium an der Freien Universität Berlin, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer promovierte Picker 1971 in Bonn mit der Arbeit „Der negatorische Beseitigungsanspruch“ bei seinem Lehrer Werner Flume, bei dem er von 1969 bis 1978 Assistent war. 1978 wurde Picker mit seiner Schrift „Die Drittwiderspruchsklage in ihrer geschichtlichen Entwicklung als Beispiel für das Zusammenwirken von materiellem Recht und Prozessrecht“ an der Universität Bonn habilitiert und erhielt die Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Im weiteren Verlauf seiner wissenschaftlichen Betätigung widmete Picker sich verstärkt auch dem kollektiven Arbeitsrecht und der Problematik des sogenannten „Wrongful life“. Er zeichnet sich, gerade auch im allgemeinen Zivilrecht, durch grundlegende dogmatische Arbeiten aus. Seine Arbeiten wurden vielfach übersetzt ins Japanische, Polnische, Italienische sowie – derzeit geplant – ins Russische. Nach seiner Habilitation lehrte Picker im Rahmen von Lehrstuhlvertretungen im WS 1978/1979 an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und im SS 1979 an der Universität Konstanz und wurde zum WS 1979/1980 – unter Ablehnung von Rufen an die Universitäten Köln und Konstanz – ordentlicher Professor an der Universität Regensburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht, Nachfolge Dieter Medicus). 1985 lehnte er einen Ruf an die Universität Bern ab. Seit 1986 lehrt Picker an der Universität Tübingen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit). Im Rahmen eines „Austauschprogrammes“ zum Ausbau der Technischen Universität Dresden zu einer Volluniversität zwischen den Juristischen Fakultäten der Technischen Universität Dresden und der Eberhard Karls Universität Tübingen hat Picker zwei Semester (WS 1993-SS 1994) an der Technischen Universität Dresden gelehrt. Von 1995 bis 1997 war er Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen; mit Ablauf des Sommersemesters 2008 wurde er emeritiert; er liest jedoch noch weiter an der Juristischen Fakultät zum "System des Bürgerlichen Vermögensrechts". Picker ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) und federführender Herausgeber der Tübinger Rechtswissenschaftlichen Abhandlungen (TübRA) sowie ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Zu seinen Schülern zählt Thomas Lobinger (Heidelberg). Eduard Picker ist mit Elke Picker, geb. Heinemeyer, verheiratet und hat vier Kinder. Seine Tochter Ulrike Picker ist Richterin am Bundesgerichtshof, sein Sohn Christian Picker Professor für Bürgerliches Recht. PositionenAls Verfechter der Privatautonomie gehört Picker zu den Kritikern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das den Diskriminierungsschutz u. a. im Arbeitsleben zu gewährleisten beabsichtigt. Ihm zufolge führt die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis in Anlehnung an den Terror der französischen Revolution zu „Inquisitionskomitees von wahrhaft Robespierre’schem Charakter“.[1] Schriften
Literatur
Einzelnachweise
Weblinks
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