Der 1. Earl trug bereits seit 1723 den Titel Baron De La Warr, der 1572 in zweiter Verleihung in der Peerage of England für seinen Ur-ur-ur-ur-Großvater William West geschaffen worden war.
Die Baronie De La Warr zweiter Verleihung birgt auch vorrangige Erbansprüche auf den Baronstitel erster Verleihung in der Peerage of England von 1299. Die genaue rechtliche Situation bezüglich der zweiten Verleihung ist unklar. Oft lassen sich aus der mittelalterlichen Praxis klare und einheitliche erbrechtliche Regeln erkennen, die bis in die Gegenwart fortgeschrieben werden können. Es gibt aber viele Fälle, in denen dies nicht leicht fällt, sei es, weil besonderes örtliches Gewohnheitsrecht angewendet wurde oder weil Ausnahmen gemacht wurden. Dies ist ein solcher Fall. Der 1. Baron zweiter Verleihung war als Enkel des 8. Barons erster Verleihung berechtigter Erbe in männlicher Linie. Die erste Baronie war allerdings by writ geschaffen worden. Dadurch war sie üblicherweise auch in weiblicher Linie vererbbar. Demnach wäre der Titel in Abeyance zwischen dessen Töchtern Mary und Anne seines Onkels Sir Owen West († 18. Juli 1551) und deren Erben gefallen. Die zweite Verleihung kann daher in mindestens dreierlei Weise angesehen werden:
Als unstrittige Erbschaft in männlicher Linie, ggf. unter entsprechender Änderung der Rangfolge. Dementsprechend ignorieren einige Autoren die zweite Verleihung und zählen den 1. Baron zweiter Verleihung als 10. Baron usw.
Als außerordentlicher Rechtsakt zur Lösung der Nachfolge auf einem wichtigen Lehen, das nicht in der Schwebe gelassen werden sollte. In diesem Fall wäre die bisherige Baronie erloschen.
Als Behelf, um relativ komplexe Probleme der Vererbung im Einzelfall zu lösen, bevor die Regeln der Abeyance, wie sie heute bestehen, ausgearbeitet worden waren. In diesem Fall wäre die bisherige Baronie mit der neuen verschmolzen.
Viscount Cantelupe
Zusammen mit der Earlswürde wurde 1761 in der Peerage of Great Britain auch der nachgeordnete Titel Viscount Cantelupe geschaffen,[2] der bis 1870 als Höflichkeitstitel des Titelerben (Heir apparent) geführt wurde.
Baron Buckhurst
1870 erbte der spätere 7. Earl De La Warr von seiner Mutter den Titel Baron Buckhurst, of Buckhurst in the County of Sussex, der 1864 in zweiter Verleihung in der Peerage of the United Kingdom für diese geschaffen worden war. Seither führt der Titelerbe (Heir apparent) des Earls den Höflichkeitstitel Lord Buckhurst.
Heir apparent ist der Sohn des jetzigen Earls, William Herbrand Thomas Sackville, Lord Buckhurst (* 1979).
Dessen Heir apparent ist dessen Sohn, Hon. William Lionel Robert Sackville (* 2014).