EU-BaumusterprüfungDie EU-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von Anforderungen aus EU-Rechtsakten zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedene Richtlinien im Rahmen des sogenannten Neuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind.[1] Baumusterprüfungen werden durch Benannte Stellen durchgeführt. AnwendungsbereicheEine Baumusterprüfung ist u. a. im Geltungsbereich der folgenden EU-Richtlinien möglich:
Baumusterprüfung für ExplosionsschutzATEX Richtlinie 2014/34/EU (exemplarisches Beispiel)Bei der ATEX Richtlinie 2014/34/EU wird die EU-Baumusterprüfung gefordert für:
Schritte der DurchführungDie ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU, 1. Ausgabe vom April 2016, beschreibt folgende Schritte:[2] 1. Hersteller erstellt die technische Dokumentation und Baumuster.
2. Die EU-Baumusterprüfung wird bei einer Benannten Stelle beantragt.
3. Die Übereinstimmung mit den Schutzzielen der Richtlinie (Essential Safety and Health Regulations (ESHR)) wird durch die Benannte Stelle geprüft und deren Erfüllung durch die EU-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. Nachweis Übereinstimmung mit den Schutzzielen der RichtlinieÜblicherweise werden harmonisierte Normen zur Überprüfung angewendet. Hier gilt die Vermutungswirkung, so dass mit dem Erfüllen der normativen Prüfungen die Richtlinie als erfüllt gilt. Inverkehrbringen der Produkte
Literatur
Einzelnachweise
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