Das Kirchdorf liegt in Hinterpommern, etwa 8 km nordöstlich von Bobolice (Bublitz), 40 km südöstlich von Koszalin (Köslin) und 153 km nordöstlich der Regionalhauptstadt Stettin (Szczecin).
Geschichte
Drawehn, das 1492 in Urkunden des Bistums Cammin erwähnt wurde,[1] war Stammsitz der alteingesessenen hinterpommerschen Familie Lettow und bestand aus den beiden Rittergütern A und B sowie einem Kirchdorf. Nach dem Vergleich vom 7. Januar 1712 verkaufte Adam von Lettow einen Teil des Gutes A erblich dem Oberstlieutenant Christian von Lettow als seinem Lehnsnachfolger. Dessen Sohn Georg Wilhelm von Lettow erbte nicht nur diesen Teil und einen Teil des alten Lettowschen Lehens Hohenborn von seinem Vater, sondern auch einen anderen Teil des Gutes Drawehn A und einen anderen Teil des alten Lettowschen Lehens Klein-Carzenburg A von seinem Oheim Joachim Friedrich von Lettow. Auf Drawehn B saß um 1784 der Lieutenant Christian von Lettow.[2] 1857 kam Edmund von Lettow in den Besitz des Gutes Darwehn A, und seit 1854 besaß Clemens von Lettow das Gut B und außerdem noch das in derselben Gemarkung liegende Rittergut Mühlenkamp.[1]
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Region um Darwehn im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde Darwehn zusammen mit ganz Hinterpommern von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen verwaltungstechnisch der Volksrepublik Polen unterstellt. Es begann nun die Zuwanderung polnischer und ukrainische Migranten, die anfangs vorwiegend aus Gebieten östlich der Curzon-Linie kamen. Für Darwehn wurde die polnische Ortsbezeichnung Drzewiany eingeführt. Unter der kommunistischen polnischen Verwaltungsbehörde wurden bis 1947 die "wilden" Vertreibungen der angestammten Dorfbevölkerung durchgeführt.
Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil II, Band 2: Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landescollegien in Cößlin gehörigen Hinterpommerschen Kreise. Stettin 1784, S. 557–558, Ziffer 22.
Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil III, Band 1, Anklam 1867, S. 313–314.
Fußnoten
↑ abcHeinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil III, Band 1, Anklam 1867, S. 313–214.
↑Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil II, Band 2: Beschreibung der zu dem Gerichtsbezirk der Königl. Landescollegien in Cößlin gehörigen Hinterpommerschen Kreise. Stettin 1784, S. 557–558, Ziffer 22.
↑Alexander August Mützell und Leopold Krug: Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats, Band 1: A–F, Halle 1821, S. 295, Ziffer 1976.
↑Preußisches Finanzministerium: Die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveranlagung im Regierungsbezirk Köslin (4. Kreis Fürstenthum). Berlin 1866, S. 10–17, Ziffern 80–81.
↑ abPreußisches Statistisches Landesamt: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preußischen Staates und ihre Bevölkerung (VII. Kreis Bublitz). Berlin 1873, S. 128–129, Ziffer 13, und S. 130–131, Ziffern 55–56.
↑ abcdMichael Rademacher: Provinz Pommern – Landkreis Köslin. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Drawehn, Landkreis Köslin, in: Meyers Gazetteer (mit Eintrag aus Meyers Orts- und Verkehrslexikon, Ausgabe 1912, sowie einer alten Landkarte der Umgebung von Drawehn)