Ein verheerendes geschichtliches Ereignis im Europa der frühen Neuzeit war der Dreißigjährige Krieg.
Dreißiger nannte man die politischen Flüchtlinge des Freiheitskampfes in den 1830er Jahren in Deutschland.
Der Dreißigste ist ein Begriff aus dem bundesdeutschen Erbrecht: 30 Tage lang nach dem Erbfall muss ein Erbe bestimmten Familienangehörigen des Erblassers weiter Unterhalt gewähren.
Wenn man die exakte Länge eines Erdjahrs durch zwölf teilt, ist 30 die nächste natürliche Zahl zum Ergebnis. Damit hat ein Monat durchschnittlich 30 Tage, selbst wenn die meisten Monate 31 Tage haben.[1]