Diethelm KlesczewskiDiethelm Klesczewski (* 25. Oktober 1960 in Braunschweig) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Leipzig. WerdegangDiethelm Klesczewski legte sein Abitur im Jahre 1980 in Braunschweig am Martino-Katharineum ab. Im selben Jahr nahm er zum Wintersemester das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg (Fachbereich Rechtswissenschaft I) auf. 1985 schloss er dieses Studium mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Ab 1986 war Klesczewski wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Rechtsphilosophie der Universität Hamburg. Dort wurde er 1990 mit der Untersuchung Die Rolle der Strafe in Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft zum Dr. iur. promoviert. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 1992 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wurde Klesczewski wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Rechtsphilosophie der Universität Hamburg. 1998 habilitierte er sich dort mit einer Arbeit über Selbständigkeit und Akzessorietät der Beteiligung an einer Straftat. Zum 1. Mai 2001 nahm Klesczewski einen Ruf an die Universität Leipzig an, wo er seitdem den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie innehat. Er ist Mitglied des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät, dessen kommissarischer, geschäftsführender Direktor er von November 2003 bis Januar 2004 war. Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen. Seit dem 1. Oktober 2005 ist er Mitglied des Fakultätsrates. Er ist Vorstandsvorsitzender des Vereins Academia Philosophia Iuris. In den Jahren 2001 und 2008 war er Mitglied der Satzungskommission von Eintracht Braunschweig. Gemeinsam mit R. Kauerhof leitet er ein sportrechtliches Forschungsprojekt zu den Rechten der Athleten. Klesczewski ist verheiratet und hat eine Tochter. WerkKlesczewski beschäftigt sich in der Forschung vor allem mit dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht, dem Europäischen Strafrecht und der Rechtsphilosophie. Zur Rechtsphilosophie ist er hervorgetreten durch seine Dissertation zur Hegel und seine Aufsätze zu einer Unrechtsformenlehre, zur Einschränkung der Notwehr und zur humanitären Intervention, die sich maßgeblich auf das Gedankengut Kants stützen. Auch mit der Ausrichtung von Sommerschulen zu rechtsphilosophischen Themen durch den Verein Academia Philosophia Iuris e. V. (im Verbund mit dem Institut für Grundlagen des Rechts) verfolgt Klesczewski den Zweck, Grundfragen der Zeit rechtsphilosophisch zu untersuchen (www.apiuris.de). Hier liegt ein Schwerpunkt auf strafrechtlicher Grundlagenforschung und den Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Im Strafrecht ist Klesczewski mit seiner Habilitationsschrift zur Teilnahmelehre hervorgetreten. Dieses Interesse hat er auch durch eine Reihe von Aufsätzen in Sammelwerken weiter verfolgt. In seinem Grundriss zum Allgemeinen Teil des Strafrechts wird diese Beteiligungslehre in die allgemeinen Grundbegriffe des Strafrechts integriert. Daneben liegt ein Forschungsschwerpunkt auf der systematischen Darstellung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Hier ist Klesczewski mit dem Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts hervorgetreten, das 2016 bei Mohr Siebeck erschienen ist. In der 6. Auflage des Nomos Kommentars zum Strafgesetzbuch kommentiert Klesczewski zusammen mit H.-U. Paeffgen die Vorschriften zum politischen Strafrecht (§§ 80a-89, 90a-90c, 91a-92b StGB) bearbeiten. Zum Strafprozessrecht liegt ein Grundriss in zweiter Auflage vor. Besonderer Schwerpunkt des prozessualen Schaffens von Klesczewski sind dabei Ermittlungseingriffe in das Fernmeldegeheimnis. Aus diesem Motiv heraus hat er die entsprechenden Normen des TKG in den ersten drei Auflagen des Berliner Kommentars zu diesem Gesetz (teilweise auch noch in der 4. Aufl.) erläutert. Zu diesen beiden Fachgebieten hinzugekommen ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, zu dem die dritte, zusammen mit B. Krenberger bearbeitete Auflage eines Lehrbuchs im Jahr 2023 erschienen ist. Hier werden die allgemeinen Grundsätze aus dem materiellen und formellen Strafrecht, die Klesczewski in den eben angesprochenen Werken entwickelt hat, auf die Materie des sog. Verwaltungsunrechts und dessen Verfolgung bezogen. Dabei legt Klesczewski freilich auch Wert darauf, die Eigenart dieses Rechtsgebiets herauszuarbeiten, die in eigenständiger Auslegung der Normen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum Ausdruck kommen. Ein Grundriss zum Europäischen Strafrecht ist im Jahr 2019 erschienen. Veröffentlichungen (Auswahl)
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