Commonitorium (Vinzenz von Lérins)Das Commonitorium ist eine theologische Schrift des altkirchlichen Mönchstheologen Vinzenz von Lérins. Er schrieb dieses Commonitorium mit der Verfasserangabe Peregrinus („ein Pilger“) im Jahr 434. Es ist die einzige Schrift, für die seine Autorschaft als gesichert gilt. Berühmt und, vor allem bei den Kontroverstheologen des 16. und 17. Jahrhunderts, viel zitiert ist es wegen seiner klassischen Formulierung des katholischen Traditionsprinzips. TextgeschichteDas Commonitorium umfasste ursprünglich zwei Bücher. Anstelle des zweiten Buchs enthalten alle vorhandenen Abschriften lediglich eine von Vinzenz selbst verfasste Zusammenfassung beider Bücher. Die Gründe dafür können nur vermutet werden. Anlass für die Schrift war die Gnadenlehre des Augustinus, die Vinzenz als illegitime Neuerung ansah.[1] Vor diesem Hintergrund will er dem christianus catholicus (III.4) einen Maßstab für den einen, wahren Glauben an die Hand geben. InhaltAls Thema des Commonitorium nennt Vinzenz die Frage, „wie ich auf einem sicheren und sozusagen Allen zugänglichen und geraden Weg die Wahrheit des katholischen Glaubens von der Falschheit der häretischen Verkehrtheit zu unterscheiden vermöge“ (II.1). Für diese Unterscheidung wie für alle christliche Wahrheitserkenntnis sei zwar die Heilige Schrift die in sich vollkommene und hinreichende Norm (canon); diese werde jedoch unterschiedlich ausgelegt und begründe offensichtlich ebenso viele Meinungen, wie es Menschen gibt. Nur im Hören auf die kirchliche Auslegungstradition werde die Schrift richtig verstanden (II.2). Darauf folgt der berühmte und, in verkürzter Form,[2] sprichwörtlich gewordene Satz:
In den folgenden Kapiteln entwickelt Vinzenz dieses dreifache Prinzip von universitas, antiquitas und consensio (II.3) am Beispiel prominenter Irrlehren und kirchlicher Lehrentscheidungen der Vergangenheit, räumt ein, dass es regional und zeitlich begrenzte häretische Mehrheiten gegeben habe, und setzt dagegen die Gewissheit der gesamtkirchlichen Lehrtradition. Diese stellt er ausführlich hinsichtlich der damals jungen trinitätstheologischen, christologischen und mariologischen Definitionen des Konzils von Ephesus dar (XIII–XV; XXIX–XXXI). In Kapitel XXIII (28–32) entwickelt Vinzenz schließlich den bedeutsamen Gedanken vom organischen Fortschritt (profectus) der Lehre:
Damit stellt sich den Gläubigen und Lehrenden die Aufgabe, im je zeitgenössischen Glaubensdiskurs organische Ausfaltungen des Depositum fidei von wesensfremden Neuerungen und Verkürzungen zu unterscheiden. Literatur
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