Clemens August von WeichsClemens August Maria Joseph Adam Freiherr von Weichs zur Wenne (* 22. Februar 1736 auf Haus Wenne; † 29. März 1815 in Arnsberg) war der letzte Landdrost im Herzogtum Westfalen und unter hessen-darmstädtischen Herrschaft Präsident des Regierungskollegiums in Arnsberg.[1] Freiherr von Weichs stammte aus dem Adelsgeschlecht von Weichs. 1757 wurde er zum Kammerherrn des Kurfürsten Clemens August ernannt. Im Jahr 1766 wurde er zum Deputierten der Ritterschaft des Landtages des Herzogtums Westfalen aufgeschworen. Kurfürst Maximilian Friedrich ernannte Weichs 1767 zum westfälischen adeligen Rat und 1781 zum wirklichen geheimen Staatsrat. Weichs erbte das ehemalige Vogeliushaus in der Arnsberger Altstadt. Seither wird dieses adelige Stadthaus und bedeutende Baudenkmal als Weichs’scher Hof bezeichnet. Das Arnsberger Bürgerrecht erwarb Weichs 1771. Den Stammsitz der Familie Haus Wenne ließ Weichs erheblich umgestalten. Im Jahr 1786 wurde er von Kurfürst Maximilian Franz zum Landdrosten des Herzogtums Westfalen ernannt. Er war damit Nachfolger von Franz Wilhelm von Spiegel. Damit war er der Stellvertreter des Kurfürsten im Herzogtum und gleichzeitig Vertreter der Landstände gegenüber dem Landesherren. Im Jahr 1791 wurde er zum Präsidenten der neu gegründeten literarischen Gesellschaft gewählt. Nach dem Übergang des Herzogtums Westfalen an Hessen-Darmstadt wurde Weichs vom Landgrafen Ludwig X. mit dem Titel eines wirklichen geheimen Rates zum Präsidenten des Regierungskollegiums in Arnsberg ernannt. FamilieAm 31. Mai 1760 heiratete Clemens August von Weichs Philippine Freiin von Wrede (* 4. März 1734 auf Haus Amecke; † 8. März 1804 in Arnsberg). Ihre Kinder waren:
WeblinksCommons: Clemens August von Weichs – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Literatur
Einzelnachweise
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