Nennung Münchens als „civitas“ (in civitate Munichenin) im Cartular des Klosters Ebersberg. Die Datierung ist aber unsicher und kann mit 1215 als spätest angenommener Datierung auch nach der Nennung von 1214 liegen.
11. März Vertrag zwischen Herzog Ludwig dem Kelheimer und dem Freisinger Bischof Otto II. über die Einkünfte aus München, darin Nennung Münchens als „burgus“ (in burgo Monacum appellato)
1213
Dezember: eine Stiftung an die „malsanis de Munich“ könnte der erste Hinweis auf das Leprosenhaus bei St. Nikolai am Gasteig sein, das jedoch erst 1293 urkundlich erwähnt wird.
1214
Nennung Münchens als „civitas“ (in civitate Monaca) anlässlich des dritten Aufenthalts Herzogs Ludwig des Kelheimers in der Stadt
1221
erster Bericht über einen Stadtbrand in München in den Schäftlarner Annalen, darin erneute Nennung Münchens als „civitas“
1225/26
erste urkundliche Erwähnung der Peterskirche als „Ecclesia sancti Petri Muonichen“
1229
die Nennung des „Abraham de Municha“ in einer Regensburger Urkunde ist der erste Nachweis für den Aufenthalt von Juden in München.
1231/34
erste urkundliche Erwähnung Englschalkings als „Engelschalchingen“
1239
28. Mai: Gemeinsam durch den Richter Jordanus und die Bürger zu München (Iordanus iudex universique in Monaco cives) gesiegelte Urkunde als erster Nachweis des eigenständigen Handelns der Münchner Bürgerschaft, darin u. a.:
erstes erhaltenes Stadtsiegel Münchens mit der Darstellung eines Mönchskopfs mit Kapuze unter einem Stadttor, darüber ein Adler
erste urkundliche Erwähnung eines Schulmeisters (in Monaco scholasticus) und somit einer Schule
Juni: ein bayerischer Landtag in München gilt als Zeugnis dafür, dass sich der Herzog, jetzt Otto II., in der Stadtherrschaft endgültig gegenüber dem Bischof von Freising durchgesetzt hat
erste urkundliche Erwähnung eines Klosters in München, des Klosters der Franziskaner, damals noch im heutigen Angerkloster
1265
Herzog Ludwig der Strenge bestätigt der Stadt München das Recht auf allgemeine Besteuerung ihrer Bürger und verzichtet damit auf Steuerbefreiung für seine Beamten.
1268
1. Februar: erste urkundliche Erwähnung Thalkirchens
erste urkundliche Erwähnung Langwieds als „Lanquat“
1271
24. November: Bischof Konrad II. von Freising erhebt die Marienkapelle, den Vorgängerbau der heutigen Frauenkirche, zur zweiten Pfarrkirche neben St. Peter. Das Stadtgebiet wird aufgeteilt, die südliche Hälfte der Pfarrei St. Peter zugeordnet und die nördliche der Pfarrei Unserer Lieben Frau. Diese erhält auch einen eigenen Friedhof. Das Heilig-Geist-Spital wird eigene Pfarrei mit der Heilig-Geist-Kirche als Pfarrkirche und eigenem Friedhof.
1273
29. März: Papst Gregor X. bestätigt die Pfarr- und Begräbnisrechte für die Marienkapelle und Heilig-Geist.
1279
erste bekannte Stiftung einer regelmäßigen Speisung für die Insassen des Heilig-Geist-Spitals durch den Münchner Bürger Konrad von Fraunhofen.
1280
erster Nachweis der Existenz von Bierbrauern in München.
12. Oktober: Bei einem Pogrom werden 60 Juden getötet, fast die ganze damalige jüdische Gemeinde in München.
1286
1. Januar: erste urkundliche Nennung der Kirche des Heilig-Geist-Spitals als Katharinenkapelle, 1250 war sie nach dem Spital als Heilig-Geist-Kirche bezeichnet worden, wie sie auch heute wieder heißt.
erste urkundliche Erwähnung des Münchner Stadtrats als „consules civitatis Monacensis“
1287
21. September: Mit der Bezeichnung des Angerklosters als innerhalb der Mauern (infra muros) gelegen erstes Zeugnis für die zweite Stadtmauer.
1289
26. Januar: Rat und Gemein der Stadt urkunden gemeinsam, erste Nennung der Gemein als Organ der bürgerlichen Mitbestimmung neben dem Rat. In dieser Urkunde auch erste Erwähnung eines inneren Stadtgrabens, was einen äußeren voraussetzt und einen weiteren Hinweis auf die zweite Stadtmauer gibt.
1293
erste urkundliche Erwähnung des Leprosenhauses bei St. Nikolai am Gasteig anlässlich einer Stiftung an die „siechen auf dem gasteig ze München“
erste urkundliche Nennung eines Straßennamens, der Neuhauser Straße
19. Juni: Herzog Rudolf I. stellt der Stadt eine Handfeste aus, in der ihr alle von sinen Vorgängern zugestandenen Rechte bestätigt werden. Diese „Rudolfinum“ genannte Handfeste hat 22 Artikel und stellt eine Art Grundgesetz der Stadt dar. Darin:
erstmalige Bezeichnung der Bewohner Münchens als „burgaer“
Hinweis auf die Existenz eines Burgfriedens um die Stadt herum, in dem ebenfalls bestimmte Rechte gelten sollen
Übertragung der Niederen Gerichtsbarkeit an die Stadt. Der Stadtrichter ist nicht mehr nur Vertreter des Stadtherren, sondern auch Beamter der Stadt
1295
24. August: erste Überlieferung einer vollständigen Liste der 12 Mitglieder des Stadtrats: Mariquart Draehsel, Chuenrat Freimanner, Heinrich Freimanner, Chuenrat Gacgenay, Sighart Sentlinger, Ainweich Sluder, Perhtolt Schrench, Heinrich Sander, Mariquart Schiet, Dietel Guldin, Heinrich Chuechil und Heinrich Altmann. In derselben Urkunde erste Erwähnung der hinteren Schwabinger Gasse, der heutigen Theatinerstraße.
der Überlieferung nach Stiftung des Ridler-Seelhauses durch Heinrich Ridler, den ältesten urkundlich bekannten Vertreter der Patrizierfamilie der Ridler. Das Stiftungsdatum ist allerdings erst in einer Urkunde vom 13. November 1497 schriftlich belegt.
1300
15. Juni: erste urkundliche Erwähnung der inneren Stadt und damit der Aufteilung Münchens in eine innere und eine äußere Stadt. In dieser Urkunde auch erstmalige Bezeichnung des bereits 1239 erwähnten oberen Tors mit dem Namen Kaufingertor.