Nach dem Rücktritt von Arbeits-, Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher wurde als ihr Nachfolger Martin Kocher am 11. Jänner 2021 angelobt. Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2021, BGBl. I Nr. 30/2021, wurden die Familien- und Jugendagenden mit 1. Februar 2021 dem Bundeskanzleramt zugeschlagen und per Entschließung des Bundespräsidenten (BGBl. II Nr. 41/2021) mit Ablauf des 1. Februar 2021 an KanzleramtsministerinSusanne Raab übertragen. Kocher wurde am 1. Februar, nunmehr ausschließlich für die Arbeitsagenden zuständig, als Bundesminister für Arbeit neuerlich angelobt.
Das Bundesministerium für Arbeit ist zuständig für:[4]
Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen.
Arbeitsvertragsrecht.
Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
Arbeitnehmerschutzrecht.
Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
Arbeitsinspektorate.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung.
Organisation
Das Bundesministerium für Arbeit gliedert sich wie folgt.[5]
Bundesminister für Arbeit
Kabinett des Bundesministers
Generalsekretärin
Büro der Generalsekretärin
Interne Revision
Sektion I: Präsidium
Abteilung I/1: Personal- und Organisationsmanagement
Abteilung I/2: Budgetangelegenheiten
Abteilung I/3: Prüfbehörde ESF
Abteilung I/4: Verbindungsdienst, Parlamentarische Anfragen, Ministerrat und allgemeine Rechtsangelegenheiten
Abteilung I/5: Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll und Bürgerservice
Bürgerservice
Abteilung I/6: IKT und IKT-Infrastruktur
Abteilung I/7: Europäische und Internationale Angelegenheiten
Abteilung I/8: Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur und Sicherheit
Amtswirtschaftsstelle
Compliance-Management
Sektion II: Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat