Brustschild (Heraldik)

Mit Brustschild wird in der Heraldik ein kleiner Wappenschild bezeichnet, der dem Wappentier Adler, auch Doppeladler, (hier dann als Schildhalter) auf die Brust aufgelegt ist. Andere Wappentiere sind, bis auf wenige Ausnahmen, ungeeignet.

Dieser Brustschild zeigt Heroldsbilder als Unterschied zu meist gleichgestalteten Wappen oder trägt oft persönliche Insignien (Kurzepter, Kreuze aller Art, Reichsapfel und anderes) des Wappenführenden. Der Schild kann, wie der Rückenschild, viele unterschiedliche Felder haben, aber die Schildgröße sollte den Adler nicht mehr als nötig verdecken. Eine Bekrönung oder Bemützung ist möglich. Die Blasonierung für den Brustschild erfolgt zusammenhängend und nicht mit anderen Wappenteilen vermischt.

Beispiele

Literatur

  • Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst. Verlag Georg D.W. Callwey, München 1978.
Commons: Adler mit Brustschild in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien