Blauer BriefBlauer Brief ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Benachrichtigung, mit der die Schule den Eltern eines Schülers (oder dem Schüler selbst, wenn dieser volljährig ist) mitteilt, dass die Versetzung gefährdet ist. Auch Kündigungsschreiben werden oft als Blauer Brief bezeichnet. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig im Jahre 1813 benötigten die deutschen Fürsten in ihren Staaten wesentlich weniger Soldaten. Viele Uniformen, die in dieser Zeit preußisch Blau eingefärbt waren und nicht mehr benötigt wurden, nutzte man zur Papierherstellung. Die Papierfabriken zerkleinerten die damals gängigen blauen Uniformstoffe stark, um daraus Papier herzustellen. Das Papier behielt trotz Bleichung einen blauen Schein und wurde von den Verlegern von Zeitungen und Büchern nicht akzeptiert, man wollte weißes Papier haben. Mangels erforderlicher Absatzmärkte mussten die Fürsten das Briefpapier selbst verwenden. Briefe der Staatsmacht bedeuteten damals meistens nichts Gutes und enthielten regelmäßig Forderungen und unangenehme Erlasse. Die blauen Briefe, die auch in großer Zahl von Gerichten und Behörden versandt wurden, brachten den Empfänger regelmäßig Kummer. Erst ab 1865 wurden andere Rohstoffe für die Papierherstellung verwandt.[1] Kaiser Wilhelm I. hatte am 15. August 1877 die Order erlassen, wonach nur noch an die höheren Offiziere vom Regimentskommandeur an aufwärts gerichteten Kabinettsorders in persönlichen Angelegenheiten und Mitteilungen über Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen, Verabschiedungen usw. blickdicht in blauen Briefumschlägen zu übergeben sind:
– Chefs des Militär-Kabinetts Emil von Albedyll: Constitution der Codicis Fridericiani[2] Da heute durch die geänderte Herstellungsweise blaues Papier eigens eingefärbt werden muss und daher solche blauen Umschläge teurer sind, werden sie zumindest in Deutschland nur noch selten tatsächlich für solche Schriftstücke verwendet. Blauer Brief in DeutschlandBlaue Briefe sind in Deutschland, wie das gesamte Schulrecht, durch die Bundesländer geregelt. In Hessen hat eine Benachrichtigung unabhängig von einem Vermerk im Halbjahreszeugnis spätestens acht Wochen vor dem Ausgabetermin des Jahreszeugnisses zu erfolgen (Verordn. Schulverh. § 16 (2)). Zuweilen wird auch ein schriftlicher Tadel (= schriftliche Missbilligung), d. h. die schriftliche Benachrichtigung der Eltern über ein Fehlverhalten in der Schule, als Blauer Brief bezeichnet. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Schüler, der die Volljährigkeit erreicht hat, der Blaue Brief an den Schüler selbst und nicht mehr an die Eltern gerichtet wird und daher der Schüler selbst bestätigen muss, dass er die bevorstehende Nichtversetzung zur Kenntnis genommen hat; gleiches gilt bei Schulverweisen o. Ä. Maßnahmen. Nach dem Amoklauf von Erfurt, bei dem die Eltern des späteren Täters aus diesem Grund nichts von seinem Schulverweis erfahren hatten, wurde in die Schulgesetze einiger Bundesländer die Möglichkeit aufgenommen, auch bei volljährigen Schülern die Eltern über gravierende Vorkommnisse informieren zu dürfen.[3] Blauer Brief in ÖsterreichIn Österreich versteht man unter einem Blauen Brief auch einen von einer Behörde versandten RSa-Brief. Darunter versteht man ein behördliches Schriftstück, welches an den Empfänger mit Zustellnachweis eigenhändig zuzustellen sind. Solche Schriftstücke werden zur leichteren Erkennbarkeit in blauen Umschlägen versandt.
Blauer Brief in der SchweizIn der Schweiz bedeutet der blaue Brief die Kündigung seitens des Arbeitgebers. Ähnliche Begriffe in anderen Ländern
Einzelnachweise
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