Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen der Niederlande. Sie sind im Reglement verkeersregels en verkeerstekens 1990 (RVV 1990) geregelt.
A: Geschwindigkeitsbeschränkungen
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A2: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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A3: Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer elektronischen Anzeigetafel
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A5: Ende der Richtgeschwindigkeit
B: Vorrangzeichen
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B1: Vorfahrtstraße
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B2: Ende der Vorfahrtstraße
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B3:
Vorfahrt an der nächsten Kreuzung
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B4: Vorfahrt an einer Einmündung von links
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B5: Vorfahrt an einer Einmündung von rechts
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B6: Vorfahrt gewähren!
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C: Verkehrsverbote
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C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art
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C2:
Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art
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C4:
Einbahnstraße – rechts
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C5: Einfahrt erlaubt
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C6: Durchfahrtsverbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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C7: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw)
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C7a: Durchfahrtsverbot für Kraftomnibusse
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C7b: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) und Kraftomnibusse
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C8: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
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C9: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt, Fahrräder, Mopeds
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C10: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
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C11: Durchfahrtsverbot für Krafträder
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C12: Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge
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C13: Durchfahrtsverbot für Mofas, Motorbetriebene Fahrräder oder Motorbetriebene unzulässige Fahrzeuge
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C14: Durchfahrtsverbot für Fahrräder
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C15: Durchfahrtsverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
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C16: Durchgangsverbot für Fußgänger
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C17: Verbot für Fahrzeuge, deren Länge die Angabe überschreitet
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C18: Verbot für Fahrzeuge, deren Breite die Angabe überschreitet
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C19: Verbot für Fahrzeuge, deren Höhe die Angabe überschreitet
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C20: Verbot für Fahrzeuge, deren Achslast die Angabe überschreitet
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C21: Verbot für Fahrzeuge, deren Gewicht die Angabe überschreitet
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C22: Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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C22a: Verbot für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Beginn Umweltzone)
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C22b: Ende des Verbotes für LKW die nicht dem Artikel 86d RVV 1990 genügen (Ende Umweltzone)
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C23-01:
Seitenstreifen befahren
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C23-02:
Seitenstreifen räumen
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C23-03:
Seitenstreifen nicht mehr befahren
D: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen
E: Parken
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E3:
Haltverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
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E4: Parken
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E6: Parken nur für Schwerbehinderte
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E7: Parken nur für Lieferverkehr
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E8: Parken nur für Personenkraftwagen
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E9: Parken nur für Parklizenzinhaber
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E10: Beginn einer Parkzone
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E11: Ende einer Parkzone
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E12: Parken und Reisen
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E13: Parken nur für
Fahrgemeinschaften
F: Andere Verbots- oder Beschränkungszeichen
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F1: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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F2: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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F3: Überholverbot für Lastkraftwagen
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F4: Ende des Überholverbots für Lastkraftwagen
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F5: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
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F6: Vorrang vor dem Gegenverkehr
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F7: Verbot des Wendens
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F8: Ende sämtlicher Streckenverbote
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F9: Ende sämtlicher Streckenverbote auf einer elektronischen Anzeigetafel
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F10: Halt. Das Zeichen kann noch zusätzliche Informationen enthalten durch wen oder warum das Zeichen angewendet wird.
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F10: Halt. Zoll.
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F11: Streifen für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
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F12: Ende des Streifens für Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt
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F14: Ende des Busfahrstreifens
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F15: Straßenbahnstreifen
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F16: Ende des Straßenbahnstreifens
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F17: Bus- und Straßenbahnstreifen
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F18: Ende des Bus- und Straßenbahnstreifens
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F19: Lkw- und Busfahrstreifen
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F20: Ende des Lkw- und Busfahrstreifens
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F21: Lkw-Fahrstreifen
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F22: Ende des Lkw-Fahrstreifens
G: Sonderwege
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G12a: Gemeinsamer Weg für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
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G12b: Ende des gemeinsamen Weges für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
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G13: Nicht benutzungspflichtiger
Radweg
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G14: Ende des nicht benutzungspflichtigen
Radweges
H: Ortstafel
J: Allgemeine Gefahrzeichen
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J2: Kurve (rechts)
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J3: Kurve (links)
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J4: Doppelkurve (zunächst rechts)
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J5: Doppelkurve (zunächst links)
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J8: Gefährliche Kreuzung
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J10:
Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
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J11: Unbeschrankter
Bahnübergang
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J12:
Bahnübergang mit einem Gleis
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J13:
Bahnübergang mit zwei oder mehr Gleisen
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J14:
Straßenbahn (kreuzt)
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J17: Verengte Fahrbahn
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J18: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
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J19: Einseitig (links) verengte Fahrbahn
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J20: Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
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J35: verringerte Sicht durch Schnee, Regen oder Nebel
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J37: Gefahrstelle
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J39: Automatisch versenkbarer
Poller, der die Zufahrt zu Straßen und Gebieten regelt
K: Wegweisung
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K1: Entfernungstafel
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K2: Ausfahrt von der Autobahn (Ankündigung)
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K2: Ausfahrt von der Autobahn
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K3: Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte
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K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
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K4: Über der Autobahn befestigte Ankündigung
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K5: Vorwegweiser zur Autobahn
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K6: Wegweiser für nicht Autobahnen
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K7: Wegweiser Rad- und Mopedfahrer
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K8: Wegweiser (mehrfach) für Rad- und Mopedfahrer mit Alternativen Routen (kursiv)
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K9: Umleitung auf einen anderen Weg, auf einer Landstraße
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K10: Vorwegweiser mit lokalen Orten und Touristenattraktionen
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K11: Ankündigung auf einer nicht Autobahn
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K12: Wegweiser mit Hinweis auf Lokale Bezirke
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K13: Wegweiser mit Lokalen Bezirkeszahlen
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K14: Weg für die Beförderung von Gefahrstoffen
L: Hinweise
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L1: Maximale Höhe
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L3b: Bushaltestelle
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L3c: Straßenbahnhaltestelle
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L4: Einordnen
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L5: Ende eines Fahrstreifens
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L6: Abgabelung eines Fahrstreifens
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L7: Anzahl der Fahrstreifen
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L9: Vorwarnung auf eine
Sackgasse
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L10: Vorwarnung auf eine Straße mit Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge (LKW)
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L11: Informationen über Verkleinerung von Fahrstreifen
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L12: Informationen über Verkleinerung treffen nur auf den angezeigten Weg zu
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L15:
Nothalte- und Pannenbucht mit SOS-Fernsprecher
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L16: SOS-Fernsprecher
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L18:
Feuerlöscher mit SOS-Fernsprecher
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L20:
Ausweichstelle – rechts
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Kontraststreifen
Seit dem 29. August 2012 dürfen graphische Elemente in verschiedenen Farben auf den Verkehrsschildern durch einen Kontraststreifen getrennt werden. Weiterhin können die roten Verkehrsschilder am Umriss mit einem weißen Kontraststreifen versehen werden. Ein solcher Kontraststreifen sorgt bei Farbenblinden für eine verbesserte Wahrnehmbarkeit der Verkehrsschilder. Blaue Schilder werden bereits seit Jahren mit einem weißen Rand versehen.
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B6: Vorfahrt gewähren! (ohne Kontraststreifen)
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B6: Vorfahrt gewähren! (mit Kontraststreifen)
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C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
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C1: Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
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C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (ohne Kontraststreifen)
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C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art (mit Kontraststreifen)
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E1: Eingeschränktes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
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E1: Eingeschränktes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
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E2: Absolutes Haltverbot (ohne Kontraststreifen)
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E2: Absolutes Haltverbot (mit Kontraststreifen)
Weblinks