Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen , wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung [ 1] aufgelistet werden.
Flaggenzeichen
Tafelzeichen
Gebots- und Verbotszeichen
A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
A.1b Überholverbot für Schleppverbände
A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
A.3 Geschwindigkeitsbeschränkung
A.4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
A.5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
A.6 Einhalten des Fahrabstandes
A.7 Anhalten vor beweglichen
Brücken ,
Sperrwerken und
Schleusen
A.8 Ankerverbot
A.10 Liegeverbot
A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
A.12 Abgabe von
Schallsignalen
A.13 Anhalten in Schleusen (
Drempel -Markierung)
A.14 Durchfahren von Brücken
A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung
Warnzeichen und Hinweiszeichen
B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
B.3 Fernsprechstelle
B.5 Wasserski
B.8 Wassermotorräder
Körperzeichen
Gesperrte Wasserflächen
Wasserstraßen (Lateralsystem)
B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
B.11b Backbordseite des Fahrwassers
Abzweigende oder einmündende Fahrwasser
B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
Reeden
Gefahrenstellen (Kardinalsystem)
B.15 Gefahrenstellen
Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
B.15d West-Kardinal-Zeichen
Feuer-Kardinalzeichen
B.15 Gefahrenstellen Nord: Q Ost: Q(3)10s Süd: Q(6)+LFl.15s West: Q(9)15s
B.15a Nord-Kardinal-Zeichen Q = ununterbrochene Blitze 1 Blitz pro Sekunde
B.15b Ost-Kardinal-Zeichen Q(3)10s = 3 Blitze + Pause in 10 Sekunden
B.15c Süd-Kardinal-Zeichen Q(6)+LFl.15s = 6 Blitze + 1 Blink + Pause in 15 Sekunden
B.15d West-Kardinal-Zeichen Q(9)15s = 9 Blitze + Pause in 15 Sekunden
Besondere Gefahrenstellen
Festmachertonnen
Lichtsignale
Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden
Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung
Siehe auch
Einzelnachweise
↑ Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS . Abgerufen am 8. Januar 2021 .