Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Pegel |
Bezugswert
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Schalldruckpegel Lp
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= 20 µPa (in Luft)
= 1 µPa (in anderen Medien)
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Auslenkungspegel Lξ
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(Körperschall)
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Schallschnellepegel Lv
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(Luft- und Körperschall)
(vorwiegend Wasserschall)
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Schallbeschleunigungspegel La
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(Körperschall)
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Schallleistungspegel LW
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Schallintensitätspegel LI
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Schallenergiedichtepegel Lw
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Schallenergiepegel LE
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Siehe auch
Quellen
- ↑ DIN 1320: Akustik: Begriffe, Ausgabe 1997-06, Beuth Verlag
Weblinks