BezugsverhältnisDas Bezugsverhältnis ist im Finanzwesen entweder auf dem Aktienmarkt die Relation zwischen „alten Aktien“ und „jungen Aktien“ desselben Emittenten oder gibt bei Optionen an, wie viele Optionen oder Optionsscheine ausgeübt werden müssen, um eine Einheit des Basiswerts zu kaufen oder verkaufen. AllgemeinesIm Finanzwesen gibt es bei Finanzinstrumenten gesetzliche oder vertraglich festgelegte Bezugsverhältnisse. Als Finanzinstrumente kommen Aktien oder Optionen in Betracht. Während das Bezugsverhältnis im Rahmen des Bezugsrechts bei Aktien gesetzlich in § 186 Abs. 1 AktG geregelt ist, ergibt es sich bei Optionen aus dem Optionsvertrag. AktienDas Bezugsverhältnis wird errechnet aus der Stückzahl (Stückaktien) oder dem Nennwert (Nennwertaktien) aller alten Aktien und der Stückzahl (Stückaktien) oder dem Nennwert (Nennwertaktien) aller jungen Aktien :[1]
Der rechnerische Wert des Bezugsrechts ist der Kurswert, der die Differenz zwischen dem Börsenkurs der alten Aktien vor Kapitalerhöhung und sich nach der Kapitalerhöhung bildenden Durchschnittskurs darstellt:
Der innere Wert des Bezugsrechts ergibt sich aus dem Bilanzkurs auf Grundlage der Eigenkapitalsubstanz einer Aktiengesellschaft im Verhältnis zu der Anzahl der umlaufenden Aktien. Der Bilanzkurs ist die Messzahl des inneren Werts.[2]
Erhöht eine Gesellschaft ihr Grundkapital beispielsweise von 500 Mio. € auf 600 Mio. €, so ist das Bezugsverhältnis von altem zu neuem Kapital ():
Auf fünf alte Aktien entfällt eine neue Aktie. Jeder Aktionär erhält je alte Aktie ein Bezugsrecht. Um eine neue Aktie zu beziehen, sind in aufgeführtem Beispiel fünf Bezugsrechte notwendig. Der rechnerische Wert eines Bezugsrechts ergibt sich somit aus der Differenz des Börsenkurses der Aktien vor Kapitalerhöhung zu dem Kurs der Aktien nach Kapitalerhöhung. Neben der in Deutschland üblichen Schreibweise des Bezugsverhältnisses wird im angelsächsischen Raum auch häufig die Schreibweise 6-5 oder 6 to 5, d. h. 6 Aktien (im Bestand nach Ausübung des Bezugsrechts) für 5 Aktien (im Bestand vor Ausübung) verwendet. Das Bezugsverhältnis ist identisch, da auch hier der Aktionär das Recht erhält, für fünf alte Aktien eine neue zu beziehen. OptionenMit einer Option erwirbt der Käufer das Recht, einen Basiswert zu einem festgelegten Ausübungspreis und Bezugsverhältnis entweder zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufsoption).[3] Das Bezugsverhältnis gibt bei Optionen (auch Optionsverhältnis genannt) an, wie viele Optionsscheine erforderlich sind, um einen Basiswert zum festgelegten Ausübungspreis zu kaufen oder zu verkaufen. Entsprechend der Kontraktgröße bei Aktienoptionen ist für Optionsscheine ein bestimmtes Bezugsverhältnis festgelegt. Ein Bezugsverhältnis von 10:1 bedeutet, dass mit einem Optionsschein zehn Aktien bezogen werden können. Der innere Wert ergibt sich, indem man die Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Bezugskurs durch das Bezugsverhältnis dividiert:[4]
SonstigesNotiert beim Cap am Ende der Laufzeit der Basiswert oberhalb des Cap, erhält der Käufer einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Cap und Basispreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis; notiert er oberhalb des Basispreises und beim oder unter dem Cap, erhält er die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und Basispreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Siehe auchEinzelnachweise
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