BeschäftigungssicherungUnter Beschäftigungssicherung versteht man Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschäftigten. Hierfür können arbeitsmarktpolitische, tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden. Ziele der Beschäftigungssicherung sind:
Arbeitsmarktpolitische InstrumenteGesetzliche Regelungen und Maßnahmenpakete der Regierungen die dauerhaft oder temporär ausgestaltet werden. Arbeitsmarktpolitische Instrumente sind z. B. das Kurzarbeitergeld, oder die Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit (WeGebAU). Tarifpolitische InstrumenteRahmenabkommen oder Öffnungsklausel, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern abgeschlossen werden. Die Gültigkeit ist häufig regional (Tarifgebiet) und/oder nach Branchen begrenzt. In den Rahmenabkommen werden Verfahren und mögliche Maßnahmen beschrieben. Die konkrete Umsetzung erfolgt bei Bedarf für jeden Betrieb individuell mit Hilfe einer eigenen Vereinbarung (Haustarifvertrag). Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung enthalten u. a. Regelungen zur Abweichung von gültigen Tarifverträgen. Etwa die Absenkung der Arbeitszeit oder die Verringerung der Entgelte und Sonderzahlungen. Wesentlich ist hierbei, dass eine Vereinbarung nur zeitlich begrenzte und nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien erfolgen kann.[1] Betriebliche InstrumenteMaßnahmen auf betrieblicher Ebene, die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden. Regelungen können einzelne Abteilungen und/oder den gesamten Betrieb betreffen. Mögliche Instrumente sind z. B. der Abbau von Arbeitszeitkonten und Resturlaub, zusätzliche Freischichten, der Wegfall von Wochenendarbeit oder verlängerte Werksferien. Neben diesen „passiven“ Maßnahmen können auch „aktive“ Regelungen getroffen werden. Etwa, wenn vereinbart wird, das entstehende Ausfallzeiten durch Kurzarbeit oder Freischichten zur Qualifizierung genutzt werden. Weblinks
Einzelnachweise
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