Bereitschaftspolizei BerlinDie Bereitschaftspolizei Berlin ist Teil der Direktion Einsatz/Verkehr (Dir E/V) der Polizei Berlin. Sie wurde erstmals 1952 begründet und diente zu dieser Zeit als West-Berliner Sicherheitsreserve.[1][2] 1992 wurde sie im Rahmen eines Verwaltungsabkommens nach der Wiedervereinigung neu aufgestellt.[3] Sie besteht seit November 2015 aus 17 Einsatzhundertschaften (EHu), zwei Technischen Einsatzeinheiten (TEE) und der Diensthundführereinheit (DhfE).[4] Im April 2018 betrug die Sollstärke der Bereitschaftspolizei 2306 Polizeivollzugsbeamte, jedoch waren nur 2014 Stellen besetzt.[5] AufgabenNeben den Aufgaben, die allen Bereitschaftspolizeien (Bepo) in Deutschland aufgetragen sind (zum Beispiel Schutz von Versammlungen, Sportereignissen und Staatsbesuchen oder Kontrollen/Razzien), versehen die Kräfte der Berliner Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der örtlichen Direktionen Dienst in der Verkehrsüberwachung und in der Kriminalitätsbekämpfung.[6] GeschichteDie Berliner Bereitschaftspolizei wurde zum 1. Februar 1952 im Kasernenkomplex der früheren Flak-Kaserne in Schulzendorf ins Leben gerufen. Mitte der 1960er Jahre bestanden 3 Abteilungen:
Am 23. September 1992 wurde die Bereitschaftspolizei in Berlin wieder eingeführt.[7] Nach der Gründung mit zwei Abteilungen wurde zum 1. November 2015 eine dritte Bereitschaftspolizeiabteilung aufgestellt. OrganisationDie Bereitschaftspolizei Berlin ist in drei Bereitschaftspolizeiabteilungen (BPA) aufgestellt:[8][6]
KritikNach dem Castor-Einsatz 1998 in Ahaus (NRW) schrieb der nordrhein-westfälische Innenminister Franz-Josef Kniola an den Berliner Innensenator Jörg Schönbohm, die dort eingesetzten Berliner BePo-Beamten hätten „unbesonnenes, konzeptloses, unprofessionelles und vor allem aggressives Verhalten gegenüber Demonstranten“ an den Tag gelegt. Schönbohm wies diese Vorwürfe als „haltlos“ zurück.[9] Zum Schutz des Castor-Transports im Wendland 2005 waren auch Beamte der Berliner BePo eingesetzt. Zwischen diesen und niedersächsischen Beamten kam es zu einem Konflikt, der in einer Strafanzeige gegen einen Berliner Beamten mündete.[10] Am außerdienstlichen Verhalten eines Teils der im Rahmen des G20-Gipfels 2017 in Hamburg eingesetzten Beamten gab es Kritik sowohl der Medien als auch der Hamburger und der Berliner Polizeiführung. Disziplinarisch blieb dieses Verhalten für die Beamten ohne Folgen.[11][12][13] Einzelnachweise
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