BeilbriefDer Beilbrief (auch Beylbrief, Bielbrief oder Bylbrief; englisch certificate of registry, französisch certificat de construction) war ein Schiffspapier über den Schiffbau, Schiffskauf oder die Schiffsbeleihung.[1] AllgemeinesDas Wort Beylbrief stammt von „bauen“ (schwedisch byla),[2] er tauchte bereits 1567 in der Schweiz auf.[3] Er bescheinigte in Deutschland die den gesetzlichen Anforderungen gemäße Bauart eines Schiffes.[4] In der Schweiz wurde der Begriff verwendet für 1. Urkunde in Doppelausfertigung mit gleichem oder aufeinanderpassendem Kerbschnitt; 2. ein in der Form eines Kerbbriefs ausgestellter Kaufbrief; 3. Schuldschein.[5] Verwendung im SchiffbauEs gab auch einen Bodmereibrief, der ausschließlich bei der Bodmerei ausgestellt wurde. Trug der Gläubiger nicht die Seegefahren, bekam er höhere Kreditzinsen, es lag ein Bodmereibrief vor; trug er die Seegefahren, handelte es sich um einen Beilbrief.[6] Das Wort tauchte ersichtlich erstmals 1722 auf: „Beil-brieff heist der Kontrakt, der mit Schiffbauern aufgerichtet wird, wegen Erbauung eines oder mehrerer Schiffe“.[7] Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 sah vor, dass Handelsschiffe als Frachtschiffe nur eingesetzt werden durften, wenn ein „Beylbrief“ ausgestellt war (II 8, § 1392 APL).[8] Gemäß §§ 1389 ff. APL bescheinigte der Beylbrief nicht nur die Seetüchtigkeit, sondern auch, dass der Reeder sämtliche Bedingungen erfüllt hat, eine Reederei zu betreiben;[9] die Reeder waren verpflichtet, ihre Schiffe unter anderem mit Beylbriefen auszustatten (II 8, § 1424 APL). Wurde die Schiffsfinanzierung ausschließlich zum Schiffbau eingesetzt, gab es den Beilbrief, während der Bodmereibrief auch die Finanzierung der Seefracht betraf.[10] Heutige SituationDen Beilbrief ersetzen heute das Schiffszertifikat (englisch Certificate of Registry) oder der Schiffsmessbrief (englisch Tonnage Certificate), die ebenfalls zu den Schiffspapieren gehören. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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