Bantu Homelands Development Corporations ActDer Bantu Homelands Development Corporations Act (Act No. 86 / 1965), deutsch etwa Gesetz für die Entwicklungsgesellschaften der Bantu-Homelands, war ein südafrikanisches Gesetz der Apartheidpolitik, das der damaligen Regierung ermöglichte, in den Homelands staatliche Institutionen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung zu gründen. Die Zuständigkeit lag in der Verantwortung des Ministers für Bantu Administration and Development. ZweckJede dieser Gesellschaften wurde durch ein Direktorium geleitet, dessen Mitglieder der Minister ernannte. Die Zuständigkeit der Entwicklungsgesellschaften erstreckte sich nach den offiziellen Vorgaben auf die Planung und Förderung ökonomischer Entwicklungen sowie der allgemeinen Wohlfahrt und dem Fortschritt in den Homelands und ihrer Bevölkerung. Die Entwicklungsgesellschaften besaßen auch Befugnisse für solche Siedlungsgebiete, die von Homelandarealen umgeben und diesem administrativ zugeordnet sind, jedoch nicht für solche, die für Erwerbsaktivitäten oder den Besitz von Nicht-Afrikanern vorgesehen waren. Nach Angaben des Ministers für Bantu Administration and Development in der zweiten Parlamentsdebatte zu diesem Gesetz sollten die Direktorien mit weißen Vertretern besetzt werden. Für die Development Corporations war kein eigenes Profitziel vorgegeben, sie waren jedoch ermächtigt, Kapital von Weißen zu leihen. Ihre Aktienanteile sollen ausschließlich dem South African Bantu Trust übertragen werden. Vorgesehen war auch die Zuständigkeit für Ausschreibungen und die Anstellung von Projektmanagern. Gründungen in den Homelands
Literatur
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Einzelnachweise
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