Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre HilfeDer Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist seit seiner Einrichtung 1998[1] ein ständiger Bundestagsausschuss. AufgabenDer Bundestagsausschuss widmet sich dem Themenfeld Menschenwürde und Menschenrechte. Dabei sind Korrekturen bei Verletzungen im Inland genauso auf der Tagesordnung wie die Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen internationalen Terrorismus, Vorbeugung durch humanitäre Hilfe sowie die Arbeit an nationalen, europäischen und internationalen Instrumenten des Menschenrechtsschutzes. Dazu arbeitet der Ausschuss regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen zusammen. Mit dem Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ engagieren sich Abgeordnete mit Patenschaften für in anderen Staaten bedrohte Abgeordnete und Menschenrechtsverteidiger. Mitglieder in der 20. LegislaturperiodeDie 19 Mitglieder des Ausschusses in der 20. Legislaturperiode setzen sich aus sechs Mitgliedern der SPD-Fraktion, fünf Mitgliedern der Unionsfraktion, drei Mitgliedern der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, jeweils zwei Mitgliedern der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion und einem Mitglied der Linksfraktion zusammen. Vorsitzende ist die FDP-Abgeordnete Renata Alt, ihr Stellvertreter ist der CDU-Abgeordnete Norbert Altenkamp.
Mitglieder in der 19. LegislaturperiodeDie 17 Mitglieder des Ausschusses in der 19. Legislaturperiode setzten sich aus sechs Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, drei Mitgliedern der SPD-Fraktion, sowie jeweils zwei Mitgliedern der Linksfraktion, der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Bundestagsfraktion und der FDP-Bundestagsfraktion zusammen. Vorsitzende war die Abgeordnete Gyde Jensen (FDP).
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