AssisenAssisen (von altfranzösisch assise, Partizip zu asseoir „setzen“, von lateinisch assidere „beisitzen“)[1] ist ein verfassungsrechtlicher Begriff des Mittelalters ursprünglich für feierliche Versammlungen und Zusammenkünfte, auf denen rechtliche Angelegenheiten geregelt wurden, aber auch für die Ergebnisse solcher Sitzungen (Gesetze, Regelungen und auch die Strafen). Später wurden damit im englischen und dann wieder im französischen Recht bis ins 19. Jahrhundert Geschworenengerichte bezeichnet. Als „Assisenhof“ werden noch heute Schwurgerichte mit Laienrichtern in Frankreich (Cour d’assises), Belgien (Cour d’assises bzw. Hof van assisen), Italien (Corte d’assise) und der Schweiz bezeichnet.[2] Wandlung des BegriffesNach der Eroberung Jerusalems im Jahr 1099 ließ Gottfried von Bouillon die Statuten für seine Gerichtshöfe (das Hofgericht und das Landgericht) in feierlichen Sitzungen entwerfen. Das entsprechende Aktenstück hieß daher Assises de Jerusaleme. Selbst die von den Assisenversammlungen bewilligten Steuern nannte man assisa, und die von Assisengerichten zuerkannten Strafen hießen assises. Mit den französischen Normannen[3] wanderte das Wort assize nach England und bezeichnete die vierteljährlichen Gerichtssitzungen, welche die zwölf Richter Englands in den Grafschaften herumreisend abhielten, wobei es sich um Geschworenengerichte handelte, die alle Zivil- und Kriminalsachen zu entscheiden hatten. Aus England kehrte der Name assises für Geschworenengerichte wieder nach Frankreich zurück als Ludwig der Heilige festlegte, dass zu bestimmten Zeiten öffentliche Gerichtssitzungen gehalten werden sollten, um sowohl Beschwerden der Vasallen oder Untertanen über ihre Beamten als auch um die Berufungen gegen Urteile unterer Gerichtsstellen zu verhandeln. Diese Assisengerichte befassten sich sowohl mit Zivil- als Kriminalprozessen und zerfielen in sogenannte grandes assises und petites assises (große und kleine Assisen). Aus dem Institut der Assisen hatten sich die Geschworenengerichte ausgebildet, die seit der französischen Revolution in allen französischen Départements eingerichtet wurden. Auch nach der Niederlage Napoleons und der Neuordnung der Grenzen blieben in den ehemals französischen linksrheinischen Besitzungen die Assisengerichte bestehen. Gesetze
Bekannte Prozesse
Literatur
Einzelnachweise
|